Was ist die Eintrittsgebühr? (Definition)

Als Eintrittsgebühr bzw. Einstiegsgebühr wird - im Unterschied zur laufenden Franchise-Gebühr - die einmalige Gebühr bezeichnet, die beim Systemeintritt eines neuen Franchise-Nehmers fällig wird. Damit darf sich dieser mit dem Geschäftskonzept des Franchise-Gebers selbstständig zu machen.

Was ist die Eintrittsgebühr? (Definition)

Was ist die Eintrittsgebühr im Franchise?

Als Eintrittsgebühr bzw. Einstiegsgebühr wird - im Unterschied zur laufenden Franchise-Gebühr - die einmalige Gebühr bezeichnet, die beim Systemeintritt eines neuen Franchise-Nehmers fällig wird. Damit darf sich dieser mit dem Geschäftskonzept des Franchise-Gebers selbstständig zu machen und werden dessen Leistungen im Vorfeld der Zusammenarbeit (weitgehend) abgegolten.

Nach einer detaillierteren Auflistung des Instituts für Markenfranchise erhält der Franchise-Partner für die Einstiegsgebühr folgende Leistungen:

  • das Recht und die Pflicht, das Unternehmens- und Marketingkonzept an seinem lokalen Markt umzusetzen
  • einen Expansionsschutz der ihm ermöglicht den Markt zu erschließen, und den Franchise-Geber hindert, bei planmäßigem Verlauf selbst an seinem Marktplatz mit einem eigenen Geschäft aktiv zu werden
  • eine fundierte Ausbildung, die ihn die erfolgreiche Anwendung des Unternehmens- und Marketingkonzepts lehrt
  • die Integration des Franchise-Partner in das Franchise-System.

Vorteile durch Vorleistungen des Franchisegebers

Die Eintrittsgebühr ist bei den meisten Franchise-Gründungen ein zentraler Kostenfaktor. In der Regel wird sie vom Franchise-Nehmer durch eine Einmalzahlung zu Beginn einer Franchise-Partnerschaft abgegolten.

Mit der Eintrittsgebühr werden in erster Linie die Vorleistungen des Franchisegebers bezahlt. Dazu können zum Beispiel der bereits erfolgte Markenaufbau bzw. der erreichte Bekanntheitsgrad einer Marke, die Systementwicklung allgemein oder auch Patente, die Entwicklung von Technologien oder Know-how zählen. Die Leistungen sind und waren für den Franchise-Geber meist mit hohen Investitionen und viel Engagement verbunden. Da der Franchisenehmer normalerweise ganz unmittelbar davon profitiert und sich im Vergleich zu Existenzgründern, die sich in Eigenregie selbstständig machen, auch Zeit und Kosten spart und zudem ein funktionierendes Geschäftskonzept übernimmt, verlangt der Franchisegeber als Gegenleistung eine Einmalzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit.

Die Eintrittsgebühr stellt oft auch eine Gegenleistung für die Betreuung des Franchisenehmers zwischen Vertragsabschluss und Betriebseröffnung dar. Besonders häufige Betreuungsleistungen sind Standortberatung, Einrichtungsplanung, Rentabilitätsberechnung, Schulungsmaßnahmen und die Eröffnungsvorbereitung und -werbung.

Auch Franchise-Angebot ohne Eintrittsgebühr sind verfügbar

Es gibt allerdings auch Franchise-Systeme, die keine Eintrittsgebühr von ihren Franchise-Partnern verlangen und auf andere Re-Finanzierungsmodelle setzen.

Höhe der Eintrittsgebühr für Franchise-Nehmer

Die Höhe der Eintrittsgebühr kann je nach Franchisesystem unterschiedlich sein. Mehr als 50 Prozent der Franchisesysteme in Deutschland erheben eine Eintrittsgebühr zwischen 1.000 Euro und 20.000 Euro. Eine Eintrittsgebühr von über 50.000 Euro für Einzelfranchisen wird nur von wenigen Franchisesystemen erhoben. Die regelmäßig veröffentlichten Statistiken des FranchisePORTAL geben eine Übersicht über die Höhe der Eintrittsgebühren in Deutschland.

Erhebt ein Franchisesystem eine höhere Eintrittsgebühr, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass dieses Angebot teurer als dasjenige eines Mitbewerbers ist. Ausschlaggebend ist vielmehr, in welchem Umfang der Franchisegeber Vorleistungen erbracht hat und inwieweit damit eine überregionale Marktstellung erreicht wurde. So kann das Vorhandensein von einzigartigem Know-how oder ein anderweitiges Alleinstellungsmerkmal (USP) beispielsweise den Auf- und Ausbau von Partnerbetrieben deutlich beschleunigen und den geschäftlichen Erfolg des Franchisenehmers absichern. 

Videos zum Thema Eintrittsgebühr:




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