Franchisegeber - Wie kann ich Franchisegeber werden? [mit Videos]

Der Franchisegeber ist Initiator einer Unternehmenskooperation und gestattet seinen Partnern – den Franchisenehmern – die Umsetzung des von ihm erprobten und standardisierten Geschäftsmodells. Als Gegenleistung für den Systemaufbau erhält er eine Eintrittsgebühr sowie laufende Gebühren.

Franchisegeber - Wie kann ich Franchisegeber werden? [mit Videos]

Franchisegeber werden kann im Grunde jedes Unternehmen. Wichtig ist, dass das Geschäftskonzept bereits am Markt erfolgreich erprobt ist. Dann kann die Expansion mit selbstständigen Partnern, den sogenannten Franchisenehmern, ins Auge gefasst werden.

Was ist ein Franchisegeber?

Der Franchisegeber ist Gründer einer Unternehmenskooperation. Er gestattet seinen Partnern – den Franchisenehmern – die Umsetzung des von ihm erprobten und standardisierten Geschäftsmodells. Als Gegenleistung für den Systemaufbau erhält er eine Eintrittsgebühr sowie laufende Gebühren für die Nutzung von Schutzrechten, die Vermittlung von spezifischem Know-how und die Unterstützung im Tagesgeschäft.

Video zum Thema Franchisgeber

Was macht ein Franchisegeber?

Ein Franchisegeber hat ein Geschäftskonzept entwickelt und an anderen Standorten erprobt sowie eine entsprechende Marke kreiert. Erst nachdem er dies getan hat, kann er nun zum Franchisegeber werden – eigentlich macht diese Bezeichnung nämlich erst dann richtig Sinn, sobald der erste Franchisenehmer gewonnen werden kann.

Beim Systemaufbau eines Franchisegebers lautet das Ziel, das Unternehmen über Franchise-Partner expandieren zu lassen. Ein Franchisegeber stellt sein Geschäftskonzept sowie seine Marke als Franchisesystem anderen Unternehmern beziehungsweise Existenzgründern zur Verfügung. Diese werden dann als Franchisenehmer oder Franchisepartner bezeichnet.

Sie zahlen dem Franchisegeber einmalig eine Eintrittsgebühr, die die Vorleistungen des Franchisegebers refinanzieren soll. Hinzu kommt eine fortlaufende Franchisegebühr, die sich häufig (aber nicht immer) prozentual am Umsatz orientiert und meist monatlich vom Franchisenehmer zu zahlen ist. Damit werden die Betreuungsleistungen des Franchisegebers bzw. der Systemzentrale für die Franchisepartner bezahlt.

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Welche Hauptaufgaben haben Franchisegeber?

Begriffserläuterung: Die Aufgaben von Franchisegebern sind weitaus umfassender als die der Franchisenehmer. Franchise-Geber müssen nicht nur die Entwicklung und Funktionsfähigkeit des Geschäftskonzepts im Blick haben. Sie sind auch für die Gewinnung neuer Franchisepartner, die Grundlinien des Marketing und der PR, die Beobachtung der Konkurrenz und die Erbringung und Verbesserung der Leistungen für ihre Franchisepartner verantwortlich

Hinzu kommen Aufgaben im Hinblick auf die Organisation des Franchise-Netzwerks, die Erarbeitung möglicher – auch internationaler – Expansionsstrategien und die Optimierung von Kooperationen mit Lieferanten, Dienstleistern oder auch Investoren.

Hauptaufgaben von Franchise-Gebern im Überblick:

  • (Weiter-)Entwicklung und Optimierung des Geschäftskonzepts
  • Übernahme systemübergreifende Aufgaben in Bereichen wie Marketing, PR, Einkauf  und Organisation
  • Analyse und Bewertung der Standortfaktoren für die Suche
  • Gewinnung neuer Franchisepartner
  • Betreuung, Unterstützung und Schulungsmaßnahmen für Franchise-Partner
  • Organisation des Franchise-Netzwerks im Hinblick auf Kosteneffizienz, Effektivität, Wissenstransfer und Synergie-Nutzung
  • Entwicklung von nachhaltigen Strategien und systemdienlichen Kooperationen
  • Konflikt- und Problemlösung

Welche Pflichten hat der Franchisegeber?

Begriffserläuterung: Da Franchising auf dem Prinzip der Partnerschaft beruht, haben sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer bestimmte Pflichten zu erfüllen. Die Pflichten des Franchisegebers lassen sich in drei Bereiche unterteilen:

  • vorvertragliche Pflichten, 
  • vertragliche Pflichten 
  • und nachvertragliche Pflichten.

Die Pflichten des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer ergeben sich nicht nur aus dem Franchise-Vertrag, sondern auch aus den gesetzlichen Regelungen, die für Franchising relevant sind. Da es im deutschsprachigen Raum kein spezielles Franchiserecht gibt, ergeben sich nicht selten auch aus Gerichtsurteilen neue Pflichten für Franchisegeber.

Die vorvertragliche Aufklärungspflicht

Von besonderer Bedeutung für beide Parteien – Franchisegeber und -nehmer – ist die vorvertragliche Aufklärungspflicht. Mit der vorvertraglichen Aufklärungspflicht ist der Franchisegeber gehalten, den potenziellen Franchisepartner umfassend über die bevorstehende Partnerschaft zu informieren. Dazu zählen laut DFV auch „die Offenlegung und Erläuterung der Erfolgsaussichten der Konzeption“, die „Angabe von wahrheitsgemäßen Zahlen“ und „Informationen über den voraussichtlichen Arbeits- und Kapitaleinsatz des Franchisenehmers“.

Auch zur Erbringung der im Franchisevertrag genannten Leistungen der Systemzentrale ist der Franchisegeber gegenüber dem Franchisenehmer verpflichtet. Dazu können zum Beispiel unterstützende Leistungen in den Bereichen

  • Buchhaltung,
  • Marketing,
  • Ladengestaltung
  • oder Aus- und Weiterbildung zählen.

Selbstverständlich gehören dazu auch grundlegende Leistungen, die für den Aufbau des Franchisebetriebes zwingend erforderlich sind, also zum Beispiel die Übertragung von betriebsrelevantem Know-how, die Einräumung der Nutzungsrechte und von Schutzrechten oder die Belieferung mit Waren.

Franchisegeber werden: So geht's

Der Franchisegeber ist der Initiator eines Franchise-Netzwerkes, auch Franchisesystem genannt, das aus dem Franchisegeber und den einzelnen Franchisenehmern besteht. Der Franchisegeber gewährt seinen Franchisenehmern dabei das Recht zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit auf der Basis seines Franchise-Konzeptes und unter Berücksichtigung und Einhaltung bestimmter Vorgaben.

Diese Vorgaben für beide Parteien – Franchisegeber wie Franchisenehmer – werden im Franchisevertrag definiert. Dieser ist meist sehr umfangreich, da es in Deutschland kein spezielles Franchise-Recht gibt und alle Details explizit zwischen den Parteien im Franchise-Vertrag zu klären sind.

Franchisegeber werden kann im Prinzip jeder Unternehmer, der sein Geschäftskonzept intensiv getestet und den Erfolg nachgewiesen hat. Zudem sollte das Konzept vom Franchisegeber standort- und personenunabhängig in einem – im Franchising häufig „Pilotbetrieb“ genannten – Geschäft getestet werden.

Noch besser ist es, das Franchise-Konzept ausgiebig (also mindestens ein Jahr) an mehr als nur einem Standort zu testen. Der Franchisegeber erhält so wichtige Informationen, wie sein Konzept auch ohne ihn als Unternehmerpersönlichkeit funktioniert und welche Faktoren in Sachen Standort, Wettbewerb und Kundschaft zu beachten sind. Dies bietet wiederum den ersten Franchise-Partnern verlässliche Auskünfte über die Erfolgsparameter des Geschäftskonzepts.

In der Praxis muss ein Franchisegeber über erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, um sein eigenes Franchisesystem aufzubauen und seine Franchise-Marke bekannt zu machen.

Franchisegeber werden: Multiplikation eines erfolgreichen Pilotbetriebes

Mit der Multiplikation eines Betriebs ist im Franchise-Fachjargon gemeint, dass das Geschäftskonzept nach klaren Regeln und unter bestimmten Bedingungen, die es jeweils zu definieren gilt, an anderer Stelle und durch andere Personen erfolgreich umgesetzt werden kann.

Um den erprobten Pilotbetrieb zu multiplizieren, muss der künftige Franchise-Geber (manchmal auch Franchiser genannt) zuvor seine Geschäftsprozesse analysieren, dokumentieren und gegebenenfalls optimieren. Ein seriöser Franchisegeber verfügt über erprobtes und in Handbüchern dokumentiertes Know-how, das ihm unzweifelhafte Markterfolge eingebracht hat.

Zusätzlich benötigt er ein professionelles Schulungs- und Betreuungskonzept, um seine Franchise-Partner zum beruflichen Erfolg zu führen. Auch der Franchise-Vertrag sollte mit einem auf Franchising spezialisierten Anwalt komplett ausgearbeitet sein, bevor die Partnerakquise im großen Stil gestartet wird.

Spätere Änderungen am Franchisevertrag können bei den Franchisepartnern untereinander und mit dem Franchisegeber zu Problemen führen – nämlich dann, wenn zum Beispiel für die ersten drei Franchisepartner andere Regeln gelten, als für Partner, die später zum System gestoßen sind. Hier sollten angehende Franchisegeber von Anfang auf gleiche Rechte und Pflichten für alle Partner Wert legen.

Warum Franchisegeber werden?

Mit Franchisepartnerschaften zum Erfolg

Durch die Suche und Gewinnung von Franchisenehmern stellt der Franchisegeber sein Geschäftskonzept auf eine breitere Grundlage. Im Rahmen einer schriftlichen Franchisevereinbarung (Franchisevertrag), in der unter anderem die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgelistet werden, sorgt der Franchisegeber für eine dauerhafte Betreuung der Franchisenehmer.

Dies sollte sowohl für die wirtschaftlichen als auch technischen Fragen gelten. Das Leistungspaket einer kompetenten Systemzentrale umfasst häufig auch Finanzierungs- und Managementhilfen sowie Schulungsmaßnahmen. 

Bei der Existenzgründung mittels Franchising gehen Franchisegeber und Franchisenehmer eine enge, vertraglich geregelte Partnerschaft ein, von der im Idealfall beide Seiten profitieren.

Eine das Franchising ergänzende Kooperationsform kann vom Franchisegeber mit einem Joint Venture gewählt werden. Dabei engagiert er sich ebenso wie das Partnerunternehmen mit Beteiligungskapital an dem neuen Franchise-Betrieb. Die Partnerunternehmen tragen gemeinsam das finanzielle Risiko dieser Investition. Die Motivationen für eine Joint-Venture-Franchise-Gründung liegen v.a. in der dringenden Besetzung eines wichtigen Standorts sowie der Überwindung finanzieller Probleme des Franchisenehmers in der Startphase. Allerdings wird eine solche finanzielle Beteiligung nur in Ausnahmefällen und für einen begrenzten Zeitraum in Betracht kommen. Zum einen neigen solche Vereinbarungen aufgrund der geteilten Führungsverantwortung zu Instabilität und zum anderen wird das zusätzliche finanzielle Risiko einen Franchisegeber früher oder später überfordern.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Vorteile und Nachteile, die sich für den Franchisegeber ergeben können. Wenn Sie tiefer in das Thema einsteigen wollen, klicken Sie hier.

Franchisegeber werden – die Vorteile

  • Franchising bietet Franchisegebern eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit zur Expansion, da neue Standorte meist durch den Franchisenehmer finanziert werden 
  • Der Franchisegeber kann durch das Franchising seine Expansionsgeschwindigkeit erheblich steigern 
  • Der Franchisegeber trägt nur eingeschränkt Mitverantwortung für die Unternehmen der Franchisepartner, vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht 
  • Durch die Selbstständigkeit der Franchisenehmer kann der Franchisegeber mit hohem beruflichem Engagement seiner Partner rechnen

  • Siehe auch das Lernvideo "Nennen Sie Vorteile des Franchise für den Franchisegeber!"

Franchisegeber werden – die Nachteile

  • Franchisegeber verzichtet unter Umständen auf größere Einnahmen an besonders lukrativen Standorten
  • Das Image des Franchisesystems bzw. Franchisegebers kann durch einzelne Franchisenehmer Schaden nehmen
  • Die Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten des Franchisegebers ist nicht so groß wie bei eigenen Filialen
  • Der Aufbau eines Franchisesystems ist kosten- und zeitintensiv

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Videos zum Thema Franchisegeber werden





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