Fördermittel für SB-Bäckereien

Fördermittel für SB-Bäckereien

Inhaltsverzeichnis

In meinem letzten Fachartikel „ SB Bäckereien – Wohin geht die Reise“ habe ich die aktuelle Entwicklung der Branche beschrieben. Mit diesem Fachartikel beabsichtige ich Mut zu machen, seine Ideen nicht nur im „Kopfkino“ umzusetzen, sondern mit professionellem Rat in Angriff zu nehmen.


In unzähligen Erstgesprächen im gesamten Bundesgebiet habe ich fest gestellt, dass
Gründungsinteressierte gar keine bis wenige Informationen über die Fördermöglichkeiten haben. Und das, obwohl Deutschland, wie kaum ein anderes Land, Menschen bei der Gründung des eigenen Unternehmens finanziell unter die Arme greift. 


Gerade bei den kapitalintensiven Gründungen im Einzelhandel – SB Bäckereien, auf die ich mich spezialisiert habe, ist es wichtig eine solide Finanzierung auf die Beine zu stellen.


Stichworte nach denen Sie genauere Infos nachschlagen können:

Förderung der Startphase:

  • Gründungszuschuss: bis zu 24.000 Euro steuerfrei und nicht rückzahlbar! Voraussetzung ALG I
    Anspruch  mit Restanspruch derzeit von noch 90 Tagen und tragfähiger, von einer fachkundigen Stelle geprüfter Businessplan. Wichtig: Massive Kürzungen zum November 2011 geplant.
  • Einstiegsgeld: Es wird zum Arbeitslosengeld II hinzugezahlt. Es soll ein zusätzlicher Anreiz und finanzielle Hilfe zur "Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt" sein.

Beratungsförderung:

  • Vor der Gründung
    von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: Bis zu 12.000 Euro Zuschüsse möglich
  • Nach der Gründung
    Es gibt verschiedene Fördertöpfe, die Zuschüsse bis zu 4.500 Euro gewähren


Förderkredite für Investitionen und Betriebsmittel:
Die Auswahl ist auch hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Häufig werden die Mittel
der KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt, die derzeit bis zu 100.000 Euro an teilweise
haftungsfreigestellten und zinsgünstigen Krediten zur Verfügung stellen. 


Wichtig: Nutzen Sie Experten, die in den verschiedenen Beraterlisten aufgeführt sind, für den gesamten Gründungsprozess. Fehler, die Sie aufgrund von Unwissenheit machen, sind in der Regel
zeit- und kapitalintensiv.

Das Beispiel Frau Musterfrau
Anhand von einem Beispiel aus der Praxis, wird deutlich wie wichtig diese Informationen für einen Existenzgründer sind! Zum richtigen Zeitpunkt mit den richtigen Experten zu sprechen ist kein Zufall!

Frau Musterfrau, ehemalige Büroangestellte einer Speditionsfirma,  war sehr unglücklich in ihrem Job und sah dort keine weitere Zukunftsperspektive. Das Schicksal von Frau Musterfrau, neue Wege zu gehen, wurde beschleunigt, da ihr damaliger Arbeitgeber aufgrund der drastischen Umsatzeinbrüche Mitarbeiter entlassen musste. Frau Musterfrau war irgendwie erleichtert, aber auch sehr beunruhigt, wie es nun weiter gehen sollte. Sie bezieht mittlerweile seit 5 Monaten Arbeitslosengeld (Anspruch auf 12 Monate) und hat nach unzähligen nicht erfolgreichen Bewerbungen die Lust an einer
Festanstellung verloren. Sie will ihre Zukunft selbst in die Hand nehmen und beschließt sich mit einer SB Bäckerei im Franchise im Raum Bremen selbstständig zu machen. Frau Musterfrau bespricht ihr Vorhaben mit ihrem Arbeitsvermittler. Dieser informiert sie über den Gründungszuschuss und die notwendigen Voraussetzungen, die sie erfüllen muss um diese Unterstützung zu erhalten. Frau Musterfrau hat Glück, da derzeit noch ein Restanspruch von 90 Tagen erforderlich ist und sie dadurch noch 4 Monate Zeit hat sich zu informieren und die Gründung vorzubereiten. 
 Info: Ab November 2011 soll dieser Restanspruch auf 150 Tage angehoben werden. 


Die Geschäftsidee ist klar: Franchise soll es sein und eine Branche, die bei Wirtschaftskrisen kaum belastet ist. Frau Musterfrau träumt von einer schönen SB Bäckerei mit großem Café und findet mit der Unterstützung eines Beraters einer Wirtschaftsförderung, schnell einen Experten, der sie bei dieser speziellen Branche unterstützt.


Eine Woche später, es sind mittlerweile 3 Wochen vergangen, sitzt Frau Musterfrau mit dem Experten zusammen und informiert sich über das passende Franchise-System . Aufgrund der Rahmenbedingungen, 20.000 Euro Eigenkapital, eine Stadtteillage soll es sein, die Qualität der Backwaren und die enge Zusammenarbeit mit dem Franchise-Geber sind Frau Musterfrau wichtig, wurde schnell das passende Franchise-System gefunden. 


5 Tage danach saß Frau Musterfrau bereits mit dem Geschäftsführer und dem Expansionsleiter zu einem Erstgespräch zusammen. Die „Chemie“ stimmte sowie alle anderen Punkte, die sich Frau Musterfrau so vorgestellt hat. Aufgrund der guten Kontakte des Franchise-Gebers zu den Maklern der Region konnte innerhalb von 4 Wochen ein geeigneter Standort gefunden werden. Das war auch wichtig, da in etwas über 2 Monaten die Gewerbeanmeldung erfolgen muss, weil ansonsten der Gründungszuschuss nicht genutzt werden kann. Und das sind bei Frau Musterfrau rund 11.000 Euro Förderung verteilt über die ersten 9+6  Monate.
 Info: Ab November voraussichtlich nur noch 6 Monate + ? Förderung. 


Jetzt heißt es schnell den Businessplan  erstellen und bei der Hausbank, Sparkasse oder einer anderen Bank einreichen. Mit Hilfe des Experten konnte innerhalb von 2 Wochen ein bankfähiger sehr umfangreicher Businessplan erstellt werden. Von 3.500 Euro Beratungskosten für die Erstellung des Businessplans sowie für die Begleitung zu den Bankterminen erhielt Frau Musterfrau von der Wirtschaftsförderung einen Beratungszuschuss in Höhe von 2.700 Euro. 


Das Kreditinstitut prüfte sehr zügig innerhalb von einer Woche den Businessplan und reichte den Kreditantrag über 55.000 Euro an die Förderbank weiter. Weiterhin bewilligte das Kreditinstitut einen Kontokorrentkreditrahmen über 12.000 Euro für die Vorsteuer sowie eine Bankbürgschaft für die Miet- und Warenkaution. 


Endlich, 4 Wochen später liegt der Bewilligungsbescheid der Förderbank vor und Frau Musterfrau kann alle notwendigen Verträge unterschreiben und ihr Gewerbe noch rechtzeitig vor Ablauf des Restanspruchs anmelden. Alle Vorbereitungen verlaufen sehr gut und Frau Musterfrau startet mit einer sehr stilvoll eingerichteten SB Bäckerei mit Café. Die geplanten Kundenfrequenzen konnten innerhalb von wenigen Wochen erreicht werden. 


Frau Musterfrau will aber nicht auf der Stelle stehen bleiben und engagiert mit Hilfe einer Coaching- Förderung ihren Experten aus der Gründungsphase mit dem Ziel weitere Zusatzgeschäfte mit Gewerbebetrieben, der Hotelerie und der Gastronomie aufzubauen. Von dem Coachinghonorar in Höhe von 4.000 Euro, erhält Frau Musterfrau einen Zuschuss in Höhe von 3.600 Euro. Die Umsätze konnte Sie dadurch am Anfang um 10% und durch den Ausbau auf mittlerweile 25% steigern.


Das ist ein Musterbeispiel wie es verlaufen kann. Es gibt einige Fälle bei denen die Auskünfte und Bewilligungen deutlich länger dauern. Teilweise hängt es von dem eigenen Willen und dem Durchsetzungsvermögen der Gründungsinteressierten ab, aber leider in der Regel von nicht beeinflussbaren Faktoren. 


Ich erhebe mit meiner sehr groben Fördermitteldarstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Erfahrungen als SB Bäckerei Betreiber und als Berater in der SB Bäckerei Branche spiegeln sich in den Informationen und dem Beispiel wieder. Es soll Gründungsinteressierte motivieren, mit der optimalen Ausschöpfung der staatlichen Förderung, erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.


Ich freue mich auf einen konstruktiven Austausch, weitere Beispiele und Anregungen! 
(per email oder als Kommentar auf den Artikel auf http://www.franchise-start.de/ )

09.06.11 ©opyright Kai Koslick

Kontakt:

Kai Koslick
c/o franchise-start
Koslick Konzept GmbH
Am Finkenberg 7
31840 Hessisch Oldendorf
Tel.: 05158/990 287
Fax: 05158/432 021
Mobil: 0163/3661540
E-Mail: koslick@franchise-start.de
Internet: www.franchise-start.de




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