Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Was sind eigentlich Familienunternehmen?
Definition: Familienbetriebe sind Unternehmen, die wesentlich oder in hohem Maße von Personen einer Familie oder deren Verwandtschaft geleitet werden oder sich in großen Teilen in deren Besitz befinden. Meist handelt es sich dabei um kleine oder mittelständische Unternehmen
Familienunternehmen: Keine Frage der Größe
Die weitaus meisten Familienbetriebe gehören zur Gruppe der kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU). Daher bezeichnet man Familienunternehmen oft als ein Synonym für Mittelstand. Ein weiterer häufig genannter Begriff im Zusammenhang mit Familienbetrieben lautet „inhabergeführt“ und dient meist dazu, bei den Kunden Vertrauen zu erwecken (Beispiel: „Bei uns werden Sie noch vom Chef persönlich betreut“).
Jedoch werden auch Großbetriebe oder Konzerne als Familienbetriebe charakterisiert. Beispiele sind Volkswagen, BMW, Aldi oder die Schwarz-Gruppe (Lidl). Hier sind die Familienmitglieder meist maßgeblich in Vorständen oder Aufsichtsräten vertreten oder halten einen Großteil bzw. die Mehrheit der Aktien oder Geschäftsanteile.
Definitionen für Familienunternehmen
- Laut einer EU-Expertengruppe sind Unternehmen jeder Größe Familienbetriebe, „wenn die natürliche(n) Person(en), die das Unternehmen gegründet hat/haben, oder die das Aktienkapital der Firma erworben hat/haben, oder deren Nachkommen im Besitz der Mehrheit der Entscheidungsrechte ist/sind“ (Quelle: Wikipedia)
- Der Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn zufolge sind Familienunternehmen durch die Einheit von Eigentum und Leitung geprägt
- Der ASU / Verband der Familienunternehmer ergänzt die Einheit von Eigentum und Leitung mit der Einheit von Risiko und Haftung bei der Person oder Familie des Unternehmers
Laut Institut für Mittelstandsforschung in Bonn sind rund 95 Prozent aller in Deutschland ansässigen Firmen familiengeführt. Sie erwirtschaften über 40 Prozent aller Umsätze und beschäftigen über 60 Prozent aller Arbeitnehmer. In Österreich waren 2008 rund 80 Prozent aller Unternehmen in Familienbesitz und beschäftigten über 70 Prozent aller Arbeitnehmer. In der Schweiz sind 88 Prozent aller Firmen Familienbetriebe (Quelle: Wikipedia).
Familienbetriebe im Franchising
Franchisegeber- wie Franchisenehmer-Betriebe sind ebenfalls häufig Familienunternehmen. Gemäß einer Studie der Texas A&M University bietet Franchising für viele Familienunternehmen attraktive Expansionsmöglichkeiten, denn der Kapitalbedarfals Franchisegeber bleibt für sie überschaubar. Außerdem ergab die Studie, dass diese Unternehmen bei der Auswahl des Franchisenehmers ebenfalls Familien bevorzugen. In seinem Aufsatz Familienunternehmen und Franchising bezeichnet Dr. Hubertus Böhm von SYNCON International Franchise Consultants Familienunternehmen und Franchise-Systeme „… [als] gleichermaßen langfristig orientiert, personenbezogen, motivationsgetragen, wertegeprägt“.
Nachfolgeregelungen von Franchise-Familienbetrieben
Anders als klassische Familienbetriebe können Franchisenehmer-Firmen jedoch nicht ohne Weiteres an die nächste Generation der Familie vererbt werden. Bei der Nachfolgeregelung – wie bei jeder Vergabe einer Lizenz – entscheidet ausschließlich der Franchise-Geber. Abweichende oder individuelle Regelungen zur Veräußerung des Betriebes müssen im Franchise-Vertrag festgehalten werden.