Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Was ist unter einem Lizenznehmer zu verstehen?
Definition: Ein Lizenznehmer ist ein Begünstigter, dem ein Lizenzgeber gewerbliche Nutzungsrechte einräumt. Im Rahmen der Lizenzvergabe wird zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer vereinbart, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen das jeweilige Schutzrechts genutzt werden darf. Dabei wird zwischen ausschließlichen Lizenzen und einfachen Lizenzen unterschieden, die das alleinige bzw. nicht-alleinigen Recht zur Ausübung von Befugnissen beinhalten.
Lizenz leitet sich ab vom lateinischen licet (es ist erlaubt) bzw. licentia (Erlaubnis, Freiheit). Im betriebswirtschaftlichen Kontext betreffen die Nutzungsrechte zumeist Marken, Patente, Konzessionen oder Gebrauchsmuster. Alleiniger Rechteinhaber ist der Lizenzgeber. Er schließt mit dem Lizenznehmer einen Lizenzvertrag. Der Lizenzvertrag erlaubt es dem Lizenznehmer, die Schutzrechte für sich in Anspruch zu nehmen und wirtschaftliche Vorteile daraus zu ziehen. Dafür entrichtet er an den Lizenzgeber Zahlungen (Lizenzgebühren).
Eine eigene Geschäftsidee ausprobieren – oder eine Lizenz erwerben? Wer ein Unternehmen gründet, hat die Wahl zwischen „eigenen Wegen“ mit ungewissen Erfolgschancen oder erprobten Konzepten mit oft viel geringerem Risiko.
Lizenz-Systeme: ihre Vorteile und Nachteile
Lizenznehmer profitieren von mehreren Vorteilen. Ein Existenzgründer mit einer Lizenz muss für den entsprechenden Geschäftsbereich keinen Markenaufbau betreiben und kein Produkt neu einführen. Der Gründer profitiert im Idealfall vom Image und der Bekanntheit der Marke sowie vom bestehenden Kundenvertrauen in die Produkte. Zu den Nachteilen zählt, dass der Lizenznehmer im Allgemeinen keinen oder nur sehr begrenzten Einfluss auf das Produkt- oder Dienstleistungsangebot hat. Außerdem fallen die Lizenzgebühren an, die meist fix oder Erlös-abhängig sind. Häufig erhebt der Lizenzgeber auch Eintrittsgebühren in sein Vertriebs-Netzwerk.
Franchisepartner sind mehr als Lizenznehmer
Das Franchising basiert ebenfalls auf Lizenzen. Daher wird der Franchisegeber auch als Lizenzgeber, der Franchisenehmer auch als Lizenznehmer bezeichnet. Doch gibt es einige Unterscheide zwischen sogenannten einfachen Lizenzsystemen und Franchise-Unternehmen.
Bei reinen Lizenzsystemen nutzt der Lizenznehmer zum Beispiel lediglich eine Marke, einzelne Marken oder bestimmte Produktsortimente des Lizenzgebers. Eine enge unternehmerische Zusammenarbeit, die über Nutzungsrechte, Konzeptionen und Anleitungen hinaus geht, ist eher die Ausnahme. Lizenznehmer können mitunter auch mehrere Lizenzen nutzen. Beispiele sind Shop-in-Shop-Konzepte oder der Einzelhandel mit mehreren Lizenzgebern (z.B. ein Biomarkt mit Marken wie Bioland, Demeter u.m.). Häufig eignen sich Lizenzsysteme für die nebenberufliche Selbstständigkeit, da sie oft nur Teilbereiche des Geschäftsbetriebes abdecken und – anders als im Franchising – keine Übernahme des kompletten Geschäftsmodells erfordern.
Franchisenehmer kooperieren eng im Netzwerk
Unter Franchising versteht man dagegen die identische Umsetzung (Multiplikation) eines exakt vorgegebenen Geschäftskonzeptes. Obwohl in Europa (noch) keine einheitliche gesetzliche Festlegung des Begriffes existiert (lediglich eine EU-Gruppenfreistellungsverordnung), haben sich bestimmte Eingrenzungen und Definitionen für den Terminus Franchising durchgesetzt. Demnach übernimmt der Franchisenehmer das Erfolgs-erprobte und eingespielte Geschäftsmodell möglichst 1:1 vom Franchisegeber – einschließlich dem einheitlichen Auftreten. Im Gegenzug zahlt er Franchisegebühren und wird durch die Zentrale in vielen administrativen Bereichen unterstützt. Diese „Arbeitsteilung im Franchising“ reicht vom Know-how-Transfer über den Support bei Verwaltung und Organisation bis hin zum zentralen Einkauf/Beschaffung.