Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Was ist eigentlich unter Anlagevermögen zu verstehen?
Definition: Anlagevermögen ist der Sammelbegriff für alle Vermögenswerte, die ein Betrieb zum Aufbau und zur dauerhaften Funktion benötigt. Alle Werte und Gegenstände des Anlagevermögens sind außerdem langfristig ans Unternehmen gebunden. Zu ihnen zählen Immobilien, Grundstücke, Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge und mehr – aber auch immaterielle Werte wie Lizenzen oder Patente.
Aufgeteilt wird das Anlagevermögen in drei Gruppen:
- Sachanlagen – u.a. mit Grundstücken, Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Finanzanlagen – etwa Beteiligungen, geleistete Zahlungen (z.B. Eintrittsgebühr in Franchise-Systeme) oder eigene Wertpapiere
- Immaterielle Vermögensgegenstände wie selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und erworbene Patente, Lizenzen oder Konzessionen – auch Franchise-Lizenzen
Finanzierung und Bilanzierung des Anlagevermögens
Zur Finanzierung ihres Anlagevermögens benötigen Existenzgründer in der Regel Investitionskredite mit langer Laufzeit und variablen Zins- und Tilgungsraten. In den Bilanzen von Kapitalgesellschaften wird das Anlagevermögen auf der Aktivseite ausgewiesen.
Was unterscheidet das Anlagevermögen vom Umlaufvermögen?
Neben dem Anlagevermögen benötigt ein Betrieb einen weiteren Vermögensgegenstand: das Umlaufvermögen. Es wird ausschließlich zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verwendet – etwa für Wareneinkauf oder laufende Kosten – und mit Betriebsmittelkrediten finanziert.