Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Inhaltsverzeichnis
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Was ist eigentlich eine Aktiengesellschaft?
- Wer haftet in einer AG?
- Warum ist die AG für Großunternehmen die richtige Rechtsform?
- Wie viele Gründer braucht eine AG?
- Was muss eine AG veröffentlichen?
- Die Organe der AG in Deutschland und Österreich
- Die „etwas andere“ Schweizer AG
- AG gründen in der Schweiz: Warum?
- Wie heißt die Aktiengesellschaft in anderen Sprachen?
Was ist eigentlich eine Aktiengesellschaft?
Definition: Eine AG oder Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien gebildet wird. Als Kapitalgesellschaft ist sie eine juristische Person und haftet beschränkt. In Deutschland und Österreich ist die Rechtsform AG charakteristisch für Unternehmen mit großem Kapitalbedarf. In der Schweiz firmieren auch kleinere, oftmals inhabergeführte Unternehmen als AG.
Das Grundkapital dient der finanziellen Grundausstattung einer AG, gebildet durch die Summe aller Anteile (Aktien). Es beträgt in Deutschland mindestens 50.000 Euro, in Österreich 70.000 Euro, in der Schweiz 100.000 Schweizer Franken.
Die Aktien sind zumeist übertragbar, müssen aber nicht notwendigerweise an der Börse gehandelt werden. Häufig besteht ein Großteil aller Aktionäre aus Investoren, die extern und damit nicht im Geschäft tätig sind. Diese „passiven“ Aktionäre besitzen lediglich bei den Aktionärsversammlungen ein Stimmrecht.
Wer haftet in einer AG?
Grundsätzlich haftet die Gesellschaft mit ihren Anteilseignern, jedoch nur in Höhe des Grundkapitals.
Die AG ist Vollkaufmann und als Körperschaft geschäftsfähig, sie kann Rechte und Güter erwerben und veräußern, sie kann klagen und verklagt werden.
Die Geschäftsführung obliegt ebenfalls den Organen. Ausnahmen bilden die neuen, sogenannten Einmann-AGs und die kleineren Unternehmen unter den AGs nach Schweizer Recht (siehe Die Schweizer AG).
Warum ist die AG für Großunternehmen die richtige Rechtsform?
Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf firmieren gewöhnlich als AG. Denn diese Rechtsform bietet ihnen die Möglichkeit, ihr Kapital durch die Ausgabe vieler Aktien beträchtlich zu erhöhen. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften geschieht dies häufig, um zu expandieren. Daher sind börsennotierte AGs typischerweise größere mittelständische oder Großunternehmen bis hin zu Konzernen. Viele Unternehmen bieten auch Mitarbeiterbeteiligungen in Form von Aktien für Kleinanleger. Die jährlichen Erträge einer AG werden als Dividenden ausgeschüttet.
Wie viele Gründer braucht eine AG?
Die Gründung einer AG konnte bis vor wenigen Jahren nur von mehreren Personen vorgenommen werden, die bei Gründung auch Anteile übernahmen bzw. einlegten. Seit 1994 ist in Deutschland auch eine Einmann-AG-Gründung möglich (die „kleine AG“), in Österreich seit 2004 – jeweils mit abweichenden Bestimmungen von der klassischen AG.
Was muss eine AG veröffentlichen?
Die Aktiengesellschaft muss – wie eine GmbH oder UG – ins Handelsregister eingetragen werden. Sie unterliegt ferner einer strengen Publizitätspflicht. So muss eine börsennotierte deutsche AG ihre Rechnungslegung fristgerecht innerhalb von maximal vier Monaten offenlegen. Dazu zählen unter anderem Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse, Geschäftsberichte, Jahresfinanzberichte sowie Quartalsberichte. Ebenso muss sie die Vorstands- und Aufsichtsrats-Vergütungen veröffentlichen.
Die Organe der AG in Deutschland und Österreich
Die Haupt- oder Aktionärsversammlung wird von der Gesamtheit aller Aktionäre gebildet. Sie entlastet (d.h. genehmigt bzw. bestätigt) die Geschäftsführung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, entscheidet über Satzungsänderungen, nimmt den Jahresabschluss entgegen, beschließt die Verwendung des Bilanzgewinns und bestellt oder entlässt den Aufsichtsrat, der seinerseits den Vorstand wählt.
Der Aufsichtsrat wählt die Vorstandsmitglieder und überwacht deren Tätigkeit. In der klassischen AG (Deutschland) muss der Aufsichtsrat mit mindestens drei Personen besetzt sein.
Der Vorstand führt die Geschäfte der AG, wird dabei aber vom Aufsichtsrat kontrolliert. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, was den Regelfall darstellt, wird ein Vorstandsvorsitzender gewählt.
Die „etwas andere“ Schweizer AG
Auffällig ist, dass in der Schweiz viele Kleinunternehmen als AGs firmieren. Zwischen Bodensee und Genfersee, Basel und Bellinzona existieren weit mehr AGs als GmbHs. Auf die Gründe wird im Folgenden eingegangen.
Zur Gründung einer AG werden in der Schweiz mindestens 100.000 Schweizer Franken (CHF) als Grundkapital benötigt, davon mindestens 20% bzw. als Minimalsumme 50.000 CHF als Bargeld oder Sacheinlagen. Bis vor wenigen Jahren konnte eine AG-Gründung in der Schweiz allerdings schon mit 50.000 CHF erfolgen.
Zur Schweizer AG-Gründung waren seit jeher mindestens drei Aktionäre notwendig. Jedoch konnten und können Aktionäre wieder ausscheiden, bis nur noch einer übrig bleibt. Diese traditionelle Handhabe stellt einen der Gründe dar, weshalb die meisten eidgenössischen AGs inhabergeführt und nicht an der Börse notiert sind. Seit 2008 ist in der Schweiz auch eine Ein-Personen-AG-Gründung möglich.
In der Schweiz werden AGs häufiger mit der Maßgabe gegründet, die lautet: Kapitalschutz durch beschränkte Haftung statt Kapital-Anhäufung zur Erreichung einer bestimmten Unternehmensgröße. Dies ist die Rolle, die in Deutschland und Österreich der klassischen GmbH zufällt.
Die Funktion der Hauptversammlung in Deutschland oder Österreich übernimmt in der Schweiz die Generalversammlung. Sie verabschiedet den Jahresbericht und die Konzernrechnung, entlastet die Geschäftsführung, setzt Dividenden fest etc. Anstelle der beiden Gremien Vorstand und Aufsichtsrat gibt es in der Schweiz jedoch lediglich eine Instanz: den Verwaltungsrat. Er übernimmt und verantwortet die Geschäftsführung. Außerdem können Verwaltungsrat und Generalversammlung mit einer einzigen – mit ein und derselben – Person besetzt sein.
Mit der Revisionsstelle besteht hingegen ein weiteres Organ. Sie prüft u.a. die Buchhaltung, die Jahresrechnung und die Verwendung des Jahresgewinns.
AG gründen in der Schweiz: Warum?
Aus Sicht der meisten Schweizer gilt die GmbH vor allem als Rechtsform für Kleinunternehmen. Zudem gab es in der Schweiz für eine GmbH-Gründung bis vor wenigen Jahren mehr Vorgaben und Hindernisse als zur AG-Gründung. Außerdem bewog die Anonymität der Anteilseigner viele Schweizer Unternehmer zur Gründung einer AG.
Bei Schweizer Bürgern wie Geschäftsleuten genießt die AG seit jeher einen besseren und solideren Ruf als die als „Kleinfirma“ empfundene GmbH. So wie sich der deutsche Mittelstand mit „seiner“ Gesellschaftsform GmbH identifiziert, gilt die AG in der Schweiz als die „Norm“.
Wie heißt die Aktiengesellschaft in anderen Sprachen?
Eine Aktiengesellschaft gründen heißt in den deutschsprachigen Ländern, stets das Kürzel AG im Firmennamen zu führen. Wie aber heißt die AG in anderen Ländern – zum Beispiel im angelsächsischen Sprachraum? Hier einige Beispiele für internationale Aktiengesellschaften und ihre Abkürzungen.
- AB (Schweden, für Aktiebolag)
- AS oder A/S (Norwegen, Dänemark, für Aksjeselskap)
- PLC (Vereinigtes Königreich, für Public Limited Company, auch Limited oder Ltd., letztere wird jedoch auch für GmbH-ähnliche Firmen verwendet)
- Corp. und Inc. (USA, für Corporation)
- S.A./SA (Frankreich, für Société Anonyme)
- S.p.A (Italien, für Società per Azioni)
- SE (EU, für Societas Europaea)
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