Autor: Ulrich Kessler
Zuletzt aktualisiert am: 26.01.2025
Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ist eine steuerliche Vereinfachung für kleine Unternehmen in Deutschland. Sie ermöglicht es Kleinunternehmern in Deutschland, von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden, sofern bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Dadurch entfällt die Pflicht zur Ausweisung der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Rechnungen. Gleichzeitig besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzug.
Die Kleinunternehmerregelung wird häufig von Existenzgründern in Anspruch genommen und kann freiwillig beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Kleinunternehmen und Kleingewerbe: Ein Unterschied
Nein, denn: Kleinunternehmen sind nicht identisch mit Kleingewerbetreibenden oder Freiberuflern. Jedoch können auch diese Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sofern ihre Umsätze innerhalb der festgelegten Grenzen bleiben.
Neue Umsatzgrenzen seit 2025
Zum 01.01.2025 sind folgende Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung in Kraft getreten:
- Der maximal zulässige Umsatz im ersten Kalenderjahr steigt auf 25.000 EUR netto (bisher 22.000 EUR).
- Im zweiten Jahr darf der tatsächliche Umsatz 50.000 EUR netto nicht überschreiten.
Diese Grenzen gelten unabhängig vom Gründungsmonat. Wird die Umsatzgrenze innerhalb eines Jahres überschritten, bleibt die Kleinunternehmerregelung bis zum Jahresende bestehen. Ab dem folgenden Jahr greift dann die Regelbesteuerung.
Neu: Bei einer Umsatzüberschreitung von 100.000 EUR netto im laufenden Kalenderjahr erfolgt der Wechsel zur Regelbesteuerung sofort.
Zudem gilt die Erhöhung der Umsatzgrenze von 22.000 EUR auf 25.000 EUR netto rückwirkend für das Steuerjahr 2024.
Unsere Einschätzung
Die Änderungen ab 2025 bringen für Kleinunternehmer höhere Umsatzgrenzen und damit mehr Flexibilität. Gleichzeitig erfordert die neue Umsatzgrenze von 100.000 EUR eine sorgfältige Überwachung der Umsätze, um rechtzeitig in die Regelbesteuerung zu wechseln.
Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Vorteile:
Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen erforderlich
Keine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Erklärungen
Potenzieller Wettbewerbsvorteil durch Nettopreise
Nachteile:
Kein Vorsteuerabzug bei betrieblichen Anschaffungen
Bindung an den Verzicht auf die Umsatzsteuer für mindestens 5 Jahre
Automatische Umsatzsteuerpflicht bei Überschreitung der Umsatzgrenzen
Mit der Kleinunternehmerregelung muss der Unternehmer auf seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen. Es entfallen auch die jährliche Umsatzsteuererklärung sowie die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, die für alle anderen Unternehmer verpflichtend sind. Ohne Umsatzsteuer-Aufschlag kann der Kleinunternehmer zu Nettopreisen abrechnen und somit gegenüber Wettbewerbern mit Bruttopreisen günstiger erscheinen. Beim Waren-Einkauf muss er lediglich die Netto-Einkaufspreise zahlen (siehe auch: Warenbezugspreise im Franchising).
Ein Nachteil liegt darin, dass der Kleinunternehmer beim Einkauf keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, der seinen Gewinn schmälert. Optiert ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer, bindet ihn seine Erklärung gegenüber dem Finanzamt über fünf Jahre. Werden die oben genannten Umsatzgrenzen überschritten, muss der Unternehmer zwingend auf seine Umsätze Umsatzsteuer erheben.