Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Was ist unter einer Verbundgruppe zu verstehen?
Definition: Bei einer Verbundgruppe handelt es sich um den freiwilligen Zusammenschluss von mittelständischen Unternehmen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit. Dabei werden Aufgaben mit hohem Synergiepotential unter Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit ihrer Mitglieder zentral erledigt. Verbundgruppen sind vorwiegend aus Einkaufsgemeinschaften hervorgegangen und deshalb im mittelständischen Einzelhandel stark vertreten.
Die Kooperationsform der Verbundgruppe beruht ursprünglich auf dem Genossenschaftsgedanken und war als Einkaufsgemeinschaft vorgesehen. Aufgrund des Wettbewerbsdrucks geht die Zusammenarbeit inzwischen meist über die Beschaffung hinaus und schließt die Bereiche Marketing, Logistik, IT-Lösungen, Finanzierungsdienstleistungen, Beratung und Schulung ein.
Zunehmend an Bedeutung haben die Eigenmarken von Verbundgruppen gewonnen, die von den Mitgliedern gemeinschaftlich beworben und vertrieben werden. Pflegen manche Mitglieder noch ihren individuellen Marktauftritt, ist bei anderen das Einzelunternehmen hinter dem Corporate Design kaum noch wahrnehmbar.
Gemeinsam können die Mitglieder eine Marktposition wie ein Großunternehmen erlangen, ohne ihre unternehmerische Selbstständigkeit aufgeben zu müssen. Die Zentrale der Verbundgruppe wird von ihren Mitgliedern kontrolliert, die an ihr gesellschaftsrechtliche Anteile besitzen. Die Rechtsform der Genossenschaft wird bei Verbundgruppen zunehmend von der einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) abgelöst.
In Deutschland haben sich rund 250.000 Einzelunternehmen aus ca. 45 Branchen des Handels, Handwerks und Dienstleistungsgewerbes mit einem Außenumsatz von 490 Milliarden Euro zu ca. 400 Verbundgruppen zusammengeschlossen. Etwa 320 Verbundgruppen haben sich in Der Mittelstandsverbund ZGV e.V. mit Sitz in Berlin, Brüssel und Köln interessenpolitisch organisiert. Darunter sind bekannte Namen wie Intersport, Rewe Group, Euronics, Edeka, Vedes, Hagebau und BÄKO.
Wie unterscheiden sich Verbund-Gruppen und Franchisesysteme?
Franchisesysteme und Joint Ventures beruhen auf alternativen Modellen der unternehmerischen Kooperation, die sich von Verbundgruppen in mehrfacher Hinsicht unterscheiden.
So gibt es in Verbundgruppen keinen mit dem Franchise-Geber vergleichbaren „Systemkopf“. Um Unternehmensstrukturen zu vereinheitlichen, die Entscheidungsfindung zu beschleunigen und die wirtschaftliche Schlagkraft zu erhöhen, tendieren immer mehr Verbundgruppen zum Aufbau von Franchisesystemen.
Eine tabellarische Auflistung der Unterschiede zwischen Verbundgruppen, Filialsystemen und Franchisesystemen wurde 2007 von IfH/KPMG in der Studie "Die Zukunft des Franchisings im Handel" in Tabelle 3 veröffentlicht. Eine umfangreiche Studie haben PriceWaterhouseCoopers (PWC) und das Internationale Zentrum für Franchising und Cooperation (F&C) 2006 dem Thema "Unternehmenskooperation Auslauf- oder Zukunftsmodell?" gewidmet, wobei am Beispiel von Verbundgruppen und Franchisesystemen die strategischen Erfolgsfaktoren kooperativer Unternehmensnetzwerke untersucht wurden. In übersichtlichen Abbildungen wurde u.a. die jeweiligen Vorteile (Abb. 14), Herausforderungen (Abb. 16), Hemmnisse und Barrieren (Abb. 19) sowie spezifischen Erfolgspotenziale (Abb. 25) behandelt.
Eine speziell den Einzelhandel betreffende Studie wurde 2013 vom Institut Arbeit und Technik (IAT) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstellt. Unter dem Titel Die wirtschaftliche Stärke des kooperierenden Einzelhandels enthält sie u.a. eine Klassifikation der Verbundgruppen und eine Übersicht der jeweiligen Leistungen. Im Kapitel 'Quo vadis Kooperationen im mittelständischen Handel? ' wird vorausgesagt, dass eine erhöhte Verbindlichkeit in den Leistungen mit einem Mehr an effektiver Mitgestaltung der einzelnen Händler einher gehen werde, womit sich diese Kooperationsform immer mehr dem Franchising annähern werde.
Das Kooperationsmodell des Franchising sieht normalerweise keine Kapitalverflechtung zwischen Franchisegeber und Partnern vor. Dagegen werden als Ergebnis von Joint Venture-Verträgen bzw. für den Aufbau einer Verbundzentrale mit Großhandelsfunktion häufiger Gemeinschaftsunternehmen gegründet, an denen sich die Kooperationspartnern mit Kapital beteiligen.