Autor: Martin Niklas
Zuletzt aktualisiert am: 25.09.2024
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Was bezweckt eine Vertragsstrafe im Franchising?
Begriffserklärung: Eine Vertragsstrafe wird in einem Vertrag vereinbart und festgelegt. Eine solche Vertragsstrafenregelung hat zwei Ziele: Zum einen soll sie abschreckend wirken und möglichst die Vertragspartner von einer Vertragsverletzung abhalten. Zum anderen macht diese Regelung im Vertrag es einfacher, den Schaden zu bemessen, wenn es zu einer Vertragsverletzung kommt.
Die Vertragsstrafe ist sonst nur schwer, da abstrakt, zu ermitteln. Wird eine Vertragsstrafenregelung im Vertrag festgehalten, steht dort auch wieviel Euro konkret die Vertragsstrafe betragen würde.
In Franchise-Verträgen kommen entsprechende Vertragsstrafenregelungen häufig vor, da der Franchise-Geber sich, seine Marke und sein System schützen möchte. Typisch ist eine Vertragsstrafenregelung zum Beispiel im Bereich Wettbewerbsverbote. Franchise-Geber müssen aber bei der Gestaltung dieser Vertragsstrafen-Regelungen in Franchise-Verträgen gut aufpassen, denn sonst sind sie anfechtbar.