Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
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Was ist die Werbegebühr im Franchising?
Definition: Eine spezielle Werbegebühr wird von der Systemzentrale nur dann erhoben, wenn die Werbemaßnahmen nicht bereits durch die laufende Franchisegebühr (bzw. Lizenzgebühr) abgedeckt sind. Die Festlegung der Werbemaßnahmen, die mit der Werbegebühr finanziert werden, erfolgt üblicherweise unter Mitwirkung der Franchisenehmer. Ansonsten kann der Franchsenehmer jederzeit einen Nachweis des konkreten Verwendungszwecks verlangen.
Werbegebühren sind häufig Gegenstand gesonderter Regelungen. Die Kosten der Marketingmaßnahmen sind entweder in den laufenden Franchisegebühren inbegriffen oder es wird eine spezielle Werbegebühr erhoben. Bei gesonderter Ausweisung überwiegt die prozentuale Beteiligung am Nettoumsatz oder einem Werbepool gegenüber einem regelmäßig wiederkehrenden Pauschalbetrag.
Für die Verwendung der Werbegebühr durch die Systemzentrale können Franchisenehmer konkrete Nachweise erwarten. Sie sollten im Vorfeld nach den vertraglich verlangten Werbeaufwendungen im Vertragsgebiet und den Werbeaufwendungen des Franchisegebers fragen.
Wird zum Beispiel von allen Franchisenehmern in einen Marketingpool oder Werbefonds eingezahlt, ist der Werbebeitrag in der Regel zweckgebunden für die Systemwerbung angelegt. Dabei sollten Franchise-Interessenten auf Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten über die Verwendung dieser Mittel achten.