Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Wettbewerbsverbot?
Definition: Ein Wettbewerbsverbot stellt im rechtlichen Sinne eine wirtschaftliche Tätigkeitsbeschränkung aufgrund eines bestehenden oder früheren Vertragsverhältnisses dar. Danach dürfen die Betroffenen ihrem Vertragspartner ohne dessen Einverständnis keine Konkurrenz machen. Normalerweise endet auch das Wettbewerbsverbot mit der Beendigung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses, außer es wird vertraglich anders vereinbart.
Wettbewerbsverbote werden u.a. durch das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, das Handelsrecht für freie Handelsvertreter sowie das Gesellschaftsrecht für Gesellschafter begründet.
Wettbewerbsverbote aufgrund von Franchiseverträgen
Durch Abschluss eines Franchisevertrags wird ein vertragliches Wettbewerbsverbot begründet. Im Rahmen des Vertrags können Einschränkungen oder Erweiterungen des Wettbewerbsverbots vereinbart werden. Aufgrund des Wettbewerbsverbots ist es Franchisenehmern während der Vertragsdauer nicht gestattet, in Konkurrenz zum Franchisegeber zu treten. D. h. zum Beispiel, dass der Franchisenehmer nicht für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten oder im eigenen Namen Waren/Dienstleistungen anbieten darf, die in Konkurrenz zu den Waren/Dienstleistungen des Franchisesystems stehen. Auch die Beteiligung an einem konkurrierenden Unternehmen ist meist während der Vertragslaufzeit untersagt.
Neben dem Wettbewerbsverbot während der Laufzeit des Franchisevertrags kann auch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind aber unter anderem aufgrund der EU-Gruppenfreistellungsverordnung (VGVO) nur eingeschränkt möglich: Sie müssen auf maximal ein Jahr befristet sein, sich auf ein konkretes Vertragsgebiet beziehen und führen grundsätzlich zur Entstehung von Ausgleichsansprüchen.