Autor: Dr. Volker Güntzel
Zuletzt aktualisiert am: 31.10.2024
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Widerrufsrecht?
Begriffserklärung: Das Widerrufsrecht war ursprünglich nur ein Verbraucherschutzinstrument. Heute gilt es allerdings auch für Existenzgründer, so dass es auch im Rahmen von Franchiseverträgen einschlägig sein kann.
Anknüpfungspunkt ist eine Klausel im Franchise-Vertrag, in der der Franchisenehmer zum wiederholten Bezug von Sachen verpflichtet wird. Beim Warenfranchising ist eine solche Regelung natürlich unumgänglich. Aber selbst beim Dienstleistungsfranchising gibt es (jedenfalls im geringen Umfang) häufig die Pflicht des Franchisenehmers, bestimmte Produkte (und sei es nur bestimmte Marketingmaterialien) zu beziehen. Eine solche Pflicht im Franchise-Vertrag löst gem. §§ 510, 513 BGB das Bestehen des Widerrufsrechts aus.
Wenn ein Widerrufsrecht besteht, muss der Franchisenehmer über dieses Recht belehrt werden, da der Franchisenehmer ohne korrekte Belehrung über einen Zeitraum von einem Jahr und 14 Tage seit Vertragsabschluss zum Widerruf berechtigt wäre. Bei korrekter Widerrufsbelehrung ist hingegen das Widerrufsrecht nach 14 Tagen endgültig abgelaufen.
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- Siehe auch das folgende Erklärvideo "Widerrufsrecht"