Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? (Definition)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – kurz AGB – enthalten die feststehenden Klauseln zum Abschluss eines Kauf- oder Gesellschaftsvertrages. Die AGB-Klauseln sind prinzipiell nicht verhandelbar. Sie regeln die Modalitäten beispielsweise zu Zahlungsfristen, Garantiefällen, Umtausch, Kündigung etc.

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

Definition: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – kurz AGB – enthalten die feststehenden Klauseln zum Abschluss eines Kauf- oder Gesellschaftsvertrages. Die AGB-Klauseln sind prinzipiell nicht verhandelbar. Sie regeln die Modalitäten beispielsweise zu Zahlungsfristen, Garantiefällen, Umtausch, Kündigung oder Rücknahme. Mit dem Geschäfts-Abschluss treten sie üblicherweise automatisch in Kraft.

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Warum Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Der Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, dass Kaufverträge schneller und einfacher geschlossen werden können. In den AGB sind die feststehenden Klauseln separat zum eigentlichen Kaufvertrag ausgewiesen. Sie müssen im Kaufvertrag nicht extra aufgeführt werden. Kurzum: Die AGBs gelten immer und praktisch automatisch. Mit dem Kauf an der Kasse bzw. am Point of Sale, im Webshop oder bei der Vertragsunterzeichnung akzeptiert der Käufer die AGB's.

  • Siehe auch das folgende Erklärvideo "Allgemeine Geschäftsbedingungen | AGB einfach erklärt"


Wo müssen die AGBs stehen?

In seinem Video für FranchisePORTAL behandelt Martin Niklas das Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen kurz und prägnant aus juristischer Sichtweise. Der Franchise-Anwalt schreibt dazu:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet man an vielerlei Stellen; sie sind Vertragsformulare, die nicht verhandelbar sind und für viele Fälle vorbereitet wurden. AGB’s können jedoch gerichtlich überprüft werden. Dann geht es darum, ob der Vertragspartner durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt wird.“

Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Beim Inhalt der AGB lässt sich zwischen den Endkunden- und Geschäftskunden-Bereichen unterscheiden.

AGB im Privatkundengeschäft

Bei B-to-C-Geschäftsabschlüssen zwischen Unternehmern (z.B. Händlern) und Endkunden stehen die AGB oft als „Kleingedrucktes“ im Anhang des schriftlichen Vertrages. Sie müssen auf jeden Fall aber einsehbar sein – zum Beispiel im Ladengeschäft. Käufe in Online-Shops kommen meist erst dann zustande, wenn der Kaufinteressent den „AGB akzeptiert“-Button anklickt bzw. ein Okay-Häkchen setzt. Hiermit stimmt der Kunde auch oft der weiteren, oftmals werblichen Nutzung seiner Daten zu, was nach der neuen Datenschutzgrundverordnung allerdings strenger reglementiert ist und dem Kunden transparenter gemacht werden muss.

AGB im Geschäftskundenbereich

Im Bereich B-to-B werden häufig Individualverträge zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen und in Papierform unterschrieben und ausgetauscht. Auch hier sind die AGB verpflichtender Vertragsbestandteil und entsprechend auszuhändigen. In keinem Fall dürfen Individualvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen einander widersprechen. Wird dem Kunden zum Beispiel im Vertrag eine zweijährige Garantie, in den AGB jedoch nur eine einjährige Garantie eingeräumt, sind entweder der Kaufvertrag oder die AGB ungültig und rechtlich anfechtbar.

  • Ein weiteres Video zum Thema AGB von der Franchise-Expertin Jana Jabs:

Wozu dienen AGBs im Franchising?

Der Franchise-Jurist Martin Niklas von der Anwaltskanzlei Niklas schreibt hierzu:

Im Franchising gelten Franchise-Verträge rechtlich meist als Allgemeine Geschäftsbedingung. Daher können Franchise-Nehmer und -Interessenten einen Vertrag auf Klauseln wie zum Beispiel Änderungsvorbehalte zu Gunsten des Franchisegebers oder Wettbewerbsverbote prüfen lassen.“

Da jeder Franchisenehmer das Geschäftsmodell des Franchisegebers multiplizieren – d.h. 1:1 umsetzen muss –, werden auch die AGB aller selbstständigen Unternehmer innerhalb desselben Franchisesystems weitgehend identisch gestaltet. Dabei sind allerdings unter anderem kartellrechtliche Bestimmungen zu beachten (siehe hierzu Artikel: „Preisdisziplin im Franchising“).

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