Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Inhaltsverzeichnis
Was zählt zur Erstausstattung?
Begriffserklärung: Die Erstausstattung umfasst alles, was ein Existenzgründer benötigt, um das Geschäft zu eröffnen. Dies reicht von der Laden- und Büroeinrichtung über die Arbeitsmittel und Geräte bis hin zur Erstausstattung mit Waren oder Rohstoffen – zum Beispiel bei einem Handelsgeschäft oder Gastronomiebetrieb. Die Erstausstattung ist im Kapitalbedarfsplan einzuberechnen.
Zur Erstausstattung können sämtliche Investitionsgüter zählen wie Maschinen, Geräte oder Fuhrpark, sofern sie zum Geschäftsbetrieb ab Eröffnung bereits notwendig sind. In Betrieben bestimmter Branchen muss alles Nötige an Waren vorhanden sein, die verkauft oder weiterverarbeitet werden sollen.
Welche Geschäftsausstattung ist bei der Gründung vorzusehen?
Eröffnet der Gründer ein Einzelhandelsgeschäft, erwarten die Kunden die komplette Warenpalette. Sie muss bei Eröffnung vorrätig sein. Ein Gastronom muss bei Geschäftsstart über alle Zutaten zu seinen Speisen sowie alle Getränke verfügen. Auch die „personelle Erstausstattung“ mit genügend Kräften zu Verkauf oder Bedienung ist zu berücksichtigen. In beiden Branchen ist auch eine fertige, ansprechende Laden- bzw. Restaurant-Einrichtung essenziell. Beim Start in einer Kette – zum Beispiel einem Franchise-System – muss die Einrichtung das Corporate Design und das Markenimage reflektieren.
Handelt es sich beim Start-up um ein produzierendes oder weiterverarbeitendes Unternehmen. Sollte die nötige Menge an Zuliefer-Komponenten vorhanden und die Lieferkette gesichert sein. Vor der Existenzgründung gilt es, die entsprechenden Lieferantenverträge unter Dach und Fach zu bringen.
Wichtig für alle Betriebe, die von Endkunden und „Laufpublikum“ leben, sind Werbeaktionen mit Medien wie Plakaten, Anzeigen, Social-Media-Spots, Mailings oder die Außenwerbung am Geschäft (siehe auch Geschäftsausstattung im Bezug auf Werbemittel). Mit Werbung kann der Gründer sich ab dem Tag der Geschäftseröffnung ein Stammpublikum aufbauen.
Wieso hängt der Geschäftserfolg von der Erstausstattung ab?
Die Erstausstattung kann überlebenswichtig sein. Kann der Gastronom die versprochenen Speisen nicht anbieten oder gehen sie bereits am ersten Tag aus, werden die Kunden kaum wieder das Restaurant betreten und es evtl. in den sozialen Medien schlecht bewerten. Seine ersten Kunden verärgert auch der Händler, der nicht ausreichend Ware vorrätig hat. Ebenso der Fitnessstudio-Betreiber, dem noch die beliebtesten Geräte fehlen. Gleiches gilt für den Produzenten, der bereits bei den ersten Lieferungen in Verzug gerät. Am Anfang verlorene Kunden kehren im Regelfall nicht wieder.
Was kostet die Erstausstattung?
Was die Erstausstattung kostet, unterscheidet sich naturgemäß von Betrieb zu Betrieb und von Branche zu Branche. In jedem Fall müssen realistische Bedarfsberechnungen erstellt werden – sowohl für die Güter selbst als auch für den Kapitalbedarfsplan. Bereits der Businessplan sollte realitätsnahe Berechnungen enthalten, denn die entsprechenden Investitionskredite und Betriebsmittelkredite müssen geflossen bzw. durch die Banken bewilligt sein.
Welche Erstausstattung benötigt ein Franchise-Nehmer?
Von Ausnahmen abgesehen*), können Franchisenehmer nicht auf Sparflamme starten. Während ein Einzelunternehmer zum Beispiel langsam von einem kleinen Verkaufsstand oder Kiosk über ein Ladengeschäft bis hin zum Mittelständler wachsen kann, muss ein Franchisenehmer in der Regel schon bei Geschäftsstart eine vollständig ausgestattete „Franchise-Filiale“ investiert haben.
- *) siehe: Franchise-Geschäftsideen mit wenig Kapitalbedarf
Welche Unterstützung bieten Franchisegeber bei der Erstausstattung?
In seinem Video „Wie unterstützt mich der Franchisegeber bei der Geschäftseröffnung?“ beschreibt der Franchise-Experte und Unternehmensberater Reinhard Wingral, welche Leistungen ein Existenzgründer in einem Franchise-System erwarten kann. Die textliche Zusammenfassung zum Thema Erstausstattung:
Franchise-Verträge können Franchise-Nehmer verpflichten, eine Erstausstattung für den neuen Franchise-Betrieb vom Franchise-Geber zu erwerben. Je nach Art des Betriebs und den Regelungen im Vertrag kann es sich dabei um Inneneinrichtungen, Arbeitsmittel, Briefpapier oder auch für den Verkauf bestimmter Produkte handeln. Der Umfang der vom Franchise-Geber geforderten Erstausstattung sowie der Kosten sollten vom Franchise-Nehmer genau geprüft und ggf. an eigene Vorstellungen angepasst werden.