Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Was ist ein Vorvertrag?
Begriffserklärung: Vor Abschluss des Franchisevertrages (in Lizenzsystemen des Lizenzvertrages) werden in vielen Unternehmen mit den Interessenten einer Partnerschaft vor dem Einstieg in ein Franchisesystem Vorverträge geschlossen. Mit einem Vorvertrag sichert sich der Interessent und mögliche zukünftige Franchisepartner oder Lizenznehmer die Anwartschaft auf den Systemeintritt sowie ein freies Vertriebsgebiet auf Zeit.
Der Vorteil für den zukünftigen Franchisenehmer liegt darin, dass sich der Franchisegeber verpflichtet, das Vertriebsgebiet in der Gültigkeitsfrist des Vorvertrages nicht anderweitig zu vergeben. Der Franchisgeber hat den Vorteil, dass er schon vor dem endgültigen Eintritt des neuen Partners ins System eine vertragliche Absicherung besitzt. Außerdem können Franchisegeber für die Aufwendungen der Anbahnungsphase (z.B. vorvertragliche Aufklärungspflicht) ein Entgelt verlangen.
Verständlicherweise gibt der Franchisegeber vertrauliche Informationen erst dann aus der Hand, wenn er vertraglich gegen einen Missbrauch abgesichert ist. Dies gilt in besonderer Weise für das Systemhandbuch, in dem das grundlegende Know-how des Franchisegebers zusammengestellt wurde. Dagegen spricht nichts gegen eine Offenlegung des Inhaltsverzeichnisses mit Seitenangaben vor Vertragsunterzeichnung. Einige Franchisegeber lassen sich im Rahmen der vorvertraglichen Verhandlungen auch Geheimhaltungsabreden unterschreiben.
Warum werden Vorverträge geschlossen?
Die Phase der Anbahnung einer Partnerschaft dauert meist Wochen oder Monate. In dieser Zeit kann der potenzielle Franchisenehmer zum Beispiel einen geeigneten Standort für sein Geschäft suchen und anmieten oder in Kreditverhandlungen (Bankgesprächen) seine Finanzierung absichern, bevor er sich mit dem Franchisevertrag für Jahre an das System bindet. Auf der anderen Seite verfolgt auch der Franchisegeber die Entwicklung des zukünftigen (möglichen) Partners und kann zum Beispiel Rückschlüsse über dessen Eignung und Engagement ziehen. Letzten Endes dient der Vorvertrag dem Zeitgewinn für alle zu führenden Gespräche und Verhandlungen. Sind am Ende der Vorvertrags-Laufzeit die beiderseitigen Bedingungen nicht vollumfänglich erfüllt, ist eine Trennung und ein Nicht-Eintritt des Partners in das Franchisesystem möglich.
Was beinhaltet ein Vorvertrag?
Ein Vorvertrag ist keine Absichtserklärung (Letter of Intent). Er beinhaltet eine beiderseitige rechtsverbindliche Verpflichtung zum Abschluss des Franchisevertrages, wenn die Bedingungen beider Seiten erfüllt und Voraussetzungen eingetroffen sind (z.B. gesicherte Finanzierung). Schon vor der Unterzeichnung des Vorvertrages muss der Franchisegeber alle Aufgaben der vorvertraglichen Aufklärungspflicht erfüllt und alle wichtigen Kennzahlen offengelegt haben. Der Vorvertrag ist ein Bestandteil des späteren Franchisevertrages und enthält bereits alle Angaben zu den wesentlichen gegenseitigen Rechten und Pflichten des Franchisegebers und Franchisenehmers.
Regelungen zum Vorvertrag
Falls ein Franchise-Geber einen zukünftigen Franchise-Nehmer durch einen Vorvertrag bindet, sollten die folgenden Grundsätze beachtet werden:
- Bevor ein Vorvertrag geschlossen wird, erhält der zukünftige Franchise-Nehmer eine schriftliche Mitteilung über den Zweck des Vorvertrages und die Höhe des Entgelts, das er möglicherweise an den Franchise-Geber zu entrichten hat, um dessen tatsächliche Aufwendungen abzudecken, die während und durch die vorvertragliche Phase entstanden sind;
- wenn der Franchise-Vertrag zustande kommt, ist die besagte Vergütung vom Franchise-Geber zurückzuerstatten oder gegebenenfalls mit der vom Franchise-Nehmer zu zahlenden Eintrittsgebühr zu verrechnen;
- Der Vorvertrag sollte eine Laufzeit und eine Kündigungsklausel enthalten;
- Der Franchise-Geber kann Wettbewerbsverbote und/oder Geheimhaltungsklauseln festlegen, um sein Know-how und seine Identität zu schützen.
Eine Alternative zum Vorvertrag bildet die Reservierungsvereinbarung. Mit ihr wird ein Vertriebsgebiet auf Zeit für einen zukünftigen Partner geschützt. Se enthält keine oder weniger weitreichende gegenseitige finanzielle Verpflichtungen.