Autor: Martin Niklas
Veröffentlicht am: 21.03.2018
Motive und Gründe für eine nebenberufliche Tätigkeit sind vielfältig. Zum einen gibt es den bloßen Wunsch, noch ein wenig mehr zu verdienen, zum anderen die zwingende Notwendigkeit, den aus abhängiger Beschäftigung erhaltenen Lohn aufzubessern. Häufig fordern familiäre Verpflichtungen oder die Aufgabenverteilung in der Familie eine Teilzeittätigkeit (dann wird streng genommen nicht von Nebenerwerb sondern von einem Zuerwerb gesprochen), oder aber es steht die Suche nach einer zusätzlichen Herausforderung jenseits des regulären Jobs im Mittelpunkt. Fällt die Entscheidung zugunsten eines Nebenerwerbs, läuft es überproportional häufig auf eine Selbstständigkeit hinaus – knapp 40% aller nebenberuflichen Tätigkeiten sind selbstständige Tätigkeiten. Allerdings besteht diese Selbstständigkeit dann in der Regel neben einer abhängigen Beschäftigung, denn lediglich 15 bis 20% der selbstständigen Nebenerwerbler sind auch in ihrem Hauptberuf selbstständig.
Entscheidet man sich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit, so scheint gerade eine Selbstständigkeit im Bereich Franchising nahezu liegen. Denn dort muss neben dem Hauptberuf nicht auch noch allzu viel Energie in die Existenzgründung gesteckt werden, weil ein Franchisesystem ein bereits erprobtes, sozusagen schlüsselfertiges Geschäftskonzept zur Verfügung stellt. Fraglich ist allerdings, inwieweit Franchising sich von seinem Selbstverständnis her für eine nebenberufliche Selbstständigkeit eignet.
Tipps zur nebenberuflichen Selbstständigkeit
Ist die grundsätzliche familiär und/oder wirtschaftlich motivierte Entscheidung für eine nebenberufliche Selbstständigkeit gefallen, gilt es zunächst einige Grundvoraussetzungen zu checken. Notwendig ist beispielsweise ein Blick in den Arbeitsvertrag, denn zum einen muss eine Nebentätigkeit in der Regel vom Arbeitgeber genehmigt, oder zumindest diesem gegenüber angezeigt werden. Zum anderen ist meist jede Tätigkeit, die in irgendeiner Weise mit dem Unternehmen des Arbeitgebers im Wettbewerb stehen könnte, untersagt. Auf jeden Fall muss die nebenberufliche Tätigkeit so ausgestaltet sein, dass keine Gefahr besteht, den vollen Arbeitseinsatz im Hauptberuf zu gefährden. Andersherum allerdings kann ein Arbeitgeber auf keinen Fall von vornherein jegliche Nebentätigkeit untersagen.
Hat man im Haupterwerb ebenfalls keine volle 40-Stunden-Stelle, so muss zusätzlich darauf geachtet werden, welche der beiden Tätigkeiten am Ende tatsächlich größeren Umfang einnimmt und damit auf das Erwerbsleben beherrschend wirkt. Denn das kann gegebenenfalls Auswirkungen auf den sozialversicherungsrechtlichen Status oder auf steuerrechtliche Einordnungen haben. Sind dann einmal alle rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft und alle entscheidenden Personen über den zusätzlichen Schritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit informiert, steht der konkreten Planung nichts mehr im Wege.
Die nebenberufliche Selbstständigkeit als Franchisenehmer
Aus Sicht des Existenzgründers, gerade im Nebenberuf, scheint Franchising die ideale Möglichkeit zu sein, sich im Nebenerwerb selbstständig zu machen, entfällt doch die Notwendigkeit, ein eigenes Geschäftskonzept entwickeln zu müssen. Von vornherein steht die gesamte Geschäftsidee fest, einschließlich des unternehmerischen Auftritts und sämtlicher Geschäftsbeziehungen zu Lieferanten und Dienstleistern.
Ob diese scheinbar optimale Eignung für den Nebenerwerb auch aus Franchisegebersicht besteht, ist jedoch eine andere Frage. Versteht sich doch Franchising als eine Partnerschaft auf Augenhöhe bei der beide, sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer, mit vollem Einsatz das entwickelte Geschäftskonzept umsetzen und vor allem auch stetig weiterentwickeln wollen. Ein solch voller Einsatz der ganzen Person des Franchisenehmers scheint auf den ersten Blick einer nebenberuflichen Tätigkeit zu widersprechen. So wird es jedenfalls viele Franchisesysteme geben, bei denen eine nebenberufliche Tätigkeit kaum möglich sein wird, und darüber hinaus wird es zahlreiche Franchisegeber geben, die eine solche selbst dann, sollte sie irgendwie möglich sein, nicht wünschen.
Ungeachtet dessen jedoch gibt durchaus eine Vielzahl von Franchisekonzepten, die sich trotz aller Bedenken für eine Selbstständigkeit im Nebenberuf eignen. Zum einen handelt es sich dabei um Konzepte, die von ihrer Ausgestaltung her kein Rund-um-die-Uhr-Engagement erfordern, wie zum Beispiel teilweise im Bereich E-Commerce, Online-Dienstleistungen, Marketingplattformen, Nachhilfeschulen, Haushaltsdienstleistungen, auf einzelne punktuelle Events bezogene Dienstleistungen wie Hochzeitsagenturen, Saisonkonzepte, oder kleinere mobile Gastrokonzepte.
Neben solchen Konzepten, die dauerhaft ein Engagement im Nebenerwerb als denkbar erscheinen lassen, treten jene (vorwiegend im Dienstleistungssektor) die zunächst in der Anlaufphase und der Phase der Markteroberung am konkreten Standort angesichts eines zunächst geringeren Kundenkreises noch kein Vollzeitengagement erfordern. Solche Systeme eignen sich für Personen, die auf diese Weise in ein Franchisesystem hineinwachsen wollen, mittelfristig jedoch an ein Vollzeitengagement denken. In solchen Fällen ist es ideal, wenn auch aus Gründen der finanziellen Absicherung zunächst noch der Hauptjob im Angestelltenverhältnis beibehalten wird. Und zwar so lange, bis man mit seiner Selbstständigkeit auf eigenen Füßen steht und diese die volle Arbeitskraft erfordert.
Aber selbst bei solchen Franchisekonzepten, bei denen vom zeitlichen Einsatz her eine Vollzeittätigkeit gefordert wird, ist denkbar, dass Interessenten vor allem als Investoren im Rahmen einer Nebentätigkeit einsteigen. Dabei können sie selbst lediglich im Hintergrund die Zügel in der Hand halten und das operative Geschäft angestellten Geschäftsführern überlassen. Auch das gibt es vereinzelt, jedoch wird gerade dies von den meisten Franchisegebern nicht gewünscht. Denn im Sinne einer optimalen und persönlich geprägten Franchisepartnerschaft soll der konkrete Vertragspartner auch der konkrete Mann vor Ort sein.
Die nebenberufliche Selbstständigkeit als Lizenznehmer
Als Erwerber einer schlichten Lizenz, die nicht mit einer vollständigen Eingliederung in ein Franchise- oder Vertriebssystem verbunden ist, sondern lediglich zur Führung einer Marke im Rahmen des Anbietens von Dienstleistungen oder des Verkaufs von Produkten berechtigt, dürfte es vielfach einfacher sein, dies im Rahmen eines Nebenerwerbs zu bewerkstelligen. Denn eine schlichte Lizenz ist nicht mit eben solchen Verpflichtungen, die auch erhebliche zeitliche Ressourcen erfordern, verbunden, wie eine Franchisepartnerschaft.
Hat man zum Vertrieb von Dienstleistungen und Produkten eine Lizenz erworben, und ist darüber hinaus aber nicht zu einem bestimmten Umfang der entsprechenden Vertriebstätigkeit verpflichtet, kann man sehr gut selbst bestimmen, in welchem zeitlichen Rahmen man sich dieses Standbein aufbaut. Da solche Vertriebstätigkeiten auch häufig aus dem Home Office heraus zu bewältigen sind, gerade wenn es sich um Online-Angebote handelt, ist eine noch leichtere Vereinbarkeit mit dem Hauptberuf möglich. Auch hier dürfte ein zunehmender Erfolg und die damit einhergehende zunehmende zeitliche Beanspruchung die Überlegung aufkommen lassen, zu irgendeinem späteren Zeitpunkt die bisherige Haupttätigkeit in abhängiger Beschäftigung aufzugeben.
Fazit / Tipps für den nächsten Schritt
Sollten Sie also selbst überlegen, sich zunächst nebenberuflich selbstständig machen zu wollen, schadet es zu Beginn gar nicht, sich einmal die unterschiedlichsten Franchisekonzepte anzusehen, und zu prüfen, ob diese auch als Teilzeittätigkeit in Betracht kommen. Hilfreich dabei ist beispielsweise auch die über entsprechende Suchfilter verfügende Datenbank von franchiseportal.de.
Haben Sie sich erst einmal einen Überblick verschafft und dabei einige Ihnen sympathische Konzepte gefunden, sollten Sie als nächstes die rechtlichen Rahmenbedingungen klären – einerseits bezüglich der nebenberuflichen Tätigkeit generell, andererseits bezüglich der konkreten Betätigung im Rahmen des in Betracht kommenden Franchisekonzepts. Steht dann auch eine Finanzierung in Aussicht, so spricht nichts gegen eine direkte Kontaktaufnahme mit den konkreten Franchisegebern.
Bevor dort jedoch durch eine Unterschrift unter einen Franchisevertrag oder auch nur unter einen Vorvertrag der Weg unwiderruflich vorgezeichnet wird, müssen nicht nur die finanzielle Situation, sondern auch die organisatorische Seite der Vereinbarkeit beider beruflichen Tätigkeiten und vor allem die Genehmigung durch den Arbeitgeber geklärt sein. Auf diesem Weg begleiten Sie gerne Existenzgründungsberater, Franchiseberater und spezialisierte Anwälte, die ebenfalls alle auf diesem Portal zu finden sind.