Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 18.11.2024
Inhaltsverzeichnis
Existenzgründer sind vielfältigen Risiken im Privat- und Berufsleben ausgesetzt. Manche Risiken müssen abgesichert werden, um die berufliche oder private Existenz nicht zu gefährden. Andere Risiken können vernachlässigt werden oder lassen sich angesichts hoher Versicherungsprämien nicht sinnvoll absichern. Gerade in der Startphase der Selbstständigkeit, wo hohe Investitionen in den Aufbau des eigenen Unternehmens anfallen, sind Kosten und Nutzen gut und sorgfältig zu berechnen und abzuwägen.
Drei Arten von Versicherungen lassen sich für Selbstständige unterscheiden:
- Personenversicherungen
- Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen (inkl. Rechtsschutz)
- Sachversicherungen
Private Risiken werden in erster Linie mit der Krankenversicherung und Berufsunfähigkeits-Versicherung sowie der Unfallversicherung abgedeckt. Dagegen hängen die betrieblichen Risiken stark von der Branche und dem Geschäftsmodell ab.
Als Versicherungen für Selbstständige kommen insbesondere die Betriebs-Haftpflichtversicherung, Vermögensschadens-Haftpflicht-Versicherung, Geschäftsinhalt-Versicherung sowie die Rechtsschutzversicherung in Betracht, um einen groben Überblick an Informationen zu geben.
Versicherungen können das Risiko jedoch allenfalls begrenzen. Besser ist es, den Schaden zu verringern oder gar nicht erst eintreten zu lassen. Im Rahmen des Risikomanagements sind Unternehmen auf eine veränderte Risikolage hin zu überprüfen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Personenversicherungen
Krankenversicherung
Freiwillig gesetzlich oder privat? Bei ihrer Existenzgründung befassen sich die meisten Unternehmer in spe zuerst mit der Frage der Versicherung für den Krankheitsfall. Als Selbstständige sind sie nicht mehr an ein Mindesteinkommen gebunden: Sie können jederzeit eine Police bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) abschließen.
Die „Privaten“ bieten Vorteile. Zum einen übersteigt ihr Leistungsvolumen jenes der Gesetzlichen mit ihrer Grundversorgung bei Weitem. Viele PKV's übernehmen zum Beispiel Kosten für Chefarzt-Behandlungen, Einbett-Krankenzimmer oder Therapien, die nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen enthalten sind. Zum anderen sind die monatlichen Beiträge meist abhängig vom Alter des Versicherten. Junge Leute zahlen wenig. Dafür steigen die Beiträge im Alter nicht selten in astronomische Höhen. Und die Familienangehörigen mitzuversichern ist teuer. Im Ruhestand oder bei schlechter Geschäftsentwicklung können die Versicherten ihre Beiträge manchmal nicht mehr aufbringen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.
Wer sich als Existenzgründer von Anfang an freiwillig gesetzlich bei seiner AOK oder Ersatzkasse versichert, erhält wie ein Arbeitnehmer die Krankenkassen-Grundversorgung. Er zahlt Beiträge nach Einkommen orientiert, was gerade in ertragsschwachen Startphasen von Vorteil ist. Damit sind die Kosten an die Geschäftsentwicklung gekoppelt. Der Beitragssatz entspricht dem eines Arbeitnehmers und beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens im Jahr 2017.
Eine Ausnahme in Puncto freie Wahl des Versicherers bildet die Künstlersozialkasse (KSK). Sie ist die verpflichtende Kranken-, Renten- und Pflege-Versicherung für freiberufliche Künstler und Publizisten. Welche selbstständig Berufstätigen sie genau versichert, lässt sich den Informationen auf ihren Internetseiten entnehmen. Trotz Versicherungspflicht muss ihre Mitgliedschaft beantragt werden, wobei ein strenger Selektionsprozess stattfindet.
Die KSK ist jedoch selbst keine reale Versicherung. Sie vermittelt lediglich die Leistungen und zieht die Beiträge ein. Sie leitet sie an jene Kranken- und Pflegekasse weiter, die sich der Versicherte bei Antragstellung wählt. Die Beitragshöhe entspricht dem Krankenkassensatz, und ähnlich eines Arbeitnehmers trägt der Versicherte selbst nur einen Teil seiner Kosten. Den „Arbeitgeberanteil“ zahlen der Staat durch Zuschüsse sowie die Kunden, die einen Freiberufler beauftragen, mit einer Künstlersozialabgabe in Höhe von 4,8 % des Auftragswertes (Stand 2017).
Eine weitere Ausnahme besteht für Angehörige der sogenannten verkammerten freien Berufe wie Ärzte, Apotheker, Anwälte oder Architekten. Sie müssen sich über ihre berufsständischen Versorgungswerke versichern.
Rentenversicherung
Auch für Rente und Altersvorsorge können sich Existenzgründer freiwillig gesetzlich weiter versichern. Anzahl und Höhe ihrer Beiträge wählen sie selbst. Als Ergänzung werden häufig die sogenannten Rürup- oder Basis-Privatrenten abgeschlossen. Ähnlich wie die Riester-Renten für Arbeitnehmer kombinieren sie Garantie-Rentenzahlungen mit Erträgen aus Kapitalanlagen.
Bis maximal drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit kann der Gründer auch eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Arbeitsagentur beantragen. Ihre Leistungen kann er beanspruchen, wenn er als Unternehmer scheitert.
Dringend empfohlen wird bei Existenzgründung der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sowie einer Erwerbsminderungsrente. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Gründer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente springt dagegen erst ein, wenn gar keine Berufstätigkeit mehr möglich ist.
Wer sich selbstständig macht, muss sich bei seiner zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Sie ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zahlt. Wer keine Mitarbeiter hat, fällt nicht zwangsläufig unter die Versicherungspflicht. Genauere Informationen erteilen die Berufsgenossenschaften. Der Unternehmer kann darüber hinaus eine private Unfallversicherung abschließen.
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen (inkl. Rechtsschutz)
Unternehmer sollten prüfen, welche Schadensfälle und Risiken am wahrscheinlichsten und zu berechnen und zu versichern sind. Dies können Produktions-Stillstände sowie Schadenersatzansprüche von Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern sein. Ebenso Einnahme-Ausfälle durch den Verlust von Key-Account-Kunden. Mit einer Betriebs-Unterbrechungsversicherung lassen sich Gehälter, Löhne oder Mieten für den Fall ausbleibender Einnahmen absichern. Auch die persönliche Haftung von Geschäftsführern oder Vorständen einer Kapitalgesellschaft kann mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung gut abgesichert werden. Die betriebliche bzw. gewerbliche Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten ab. Sie erstattet zum Beispiel Anwalts- und Prozesskosten.
Sachversicherungen
Sachversicherungen werden gegen Zerstörungen, Beschädigungen oder Diebstahl von Haus, Kfz, Hab und Gut und anderen Sachwerten im Unternehmen abgeschlossen. Die Versicherungen gegen Schäden an Inventar, Waren und Produkten und deren Ersatz oder Instandhaltung werden unter dem Begriff Geschäftsinhaltsversicherungen zusammengefasst. Vorbild fast aller dieser Versicherungen sind die schon seit dem 18. oder 19. Jahrhundert bekannten Feuerversicherungen und Brandschutzkassen. Sie versichern gegen Brände, Explosionen oder Blitzeinschläge in Haus, Hallen und Betriebsgelände. Beispiele für weitere Sachversicherungen sind die Einbruchdiebstahlversicherung, Leitungswasserversicherung gegen Wasserschäden, Maschinenversicherung für Reparaturen oder Wartungskosten, Produkthaftpflichtversicherung gegen Schäden Dritter aufgrund fehlerhafter Produkte und die betriebliche Kfz-Haftpflicht, die vor allem für Logistiker oder Fuhrpark-Betreiber wichtig ist.
Zum Datenschutz, gegen Virenbefall oder Datenverlust kann eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden. Und auch Sturmschäden können versichert werden. Und wer durch Unfälle in seiner Produktion Boden, Luft oder Wasser verschmutzen könnte, schützt sich vor den finanziellen Folgen mit einer Umwelthaftpflichtversicherung.
Viele Sachversicherungen gewähren Prämien-Rabatte, wenn kein Schaden auftritt oder keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Es kann also günstiger sein, für kleinere Schäden selbst aufzukommen. Beitragsermäßigungen lassen sich bei vielen Versicherern auch durch den Einbau von Alarmanlagen, Feuermeldern, Sprinkleranlagen und sonstigen Sicherheitssystemen erreichen.