Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
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Das Kürzel BWA steht für Betriebswirtschaftliche Auswertung. Bei der Betriebswirtschaftlichen Auswertung handelt es sich um einen zumeist gedruckten Report zur Ertragslage eines Unternehmens. BWAs werden häufig monatlich, ansonsten jährlich oder bei Bedarf erstellt. Besonders für KMU, die über keine oder nur unzureichende Controlling-Instrumente verfügen, stellt die BWA das wichtigste Instrument über den Ertrag und die laufenden Kennzahlen dar.
BWA: Bestandsaufnahme des Unternehmens in Echtzeit
Die Daten zur BWA liefert die Finanzbuchhaltung. BWA's sind daher nur in Unternehmen mit Buchführungspflicht bzw. doppelter Buchführung üblich. Im Unterschied zur Bilanz werden sie nicht rückläufig (z.B. nach dem Geschäftsjahr), sondern nach aktuellen Daten erstellt. Sie beinhalten auch nicht alle Bestandteile wie Aktiva oder Passiva einer Bilanz: Ihre wesentlichen Inhalte liefert die Gewinn- und Verlustrechnung mit den Umsatzerlösen, dem Rohertrag, den Zinserträgen, den Kosten wie Personal- oder Materialkosten, den Zinsaufwänden sowie den Umsatz- und Einkommensteuern. Unterm Strich steht das vorläufige Betriebsergebnis.
Unternehmern bietet die Betriebswirtschaftliche Auswertung eine „Lagebeurteilung“ ihrer aktuellen Situation und Liquidität sowie ein Steuerungs-Tool zur Reaktion, z.B. mit Maßnahmen zur Kostenoptimierung. Kreditgebern, Gläubigern oder Lieferanten dient sie als Entscheidungskriterium bezüglich Bonität oder Kreditwürdigkeit des Unternehmens.
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung wird in der Regel mit Software des Unternehmens DATEV von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern durchgeführt. In gedruckter Form wird sie Unternehmern sowie Partnern oder Gläubigern vorgelegt.