Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Inhaltsverzeichnis
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Was bedeutet Gründungsförderung?
- Die wichtigsten Bausteine der Gründungsfinanzierung
- Gründerfinanzierung muss sein, doch nicht vom Gründer allein!
- Franchisenehmer benötigen oft höhere Summen!
- Sicherheiten für die Gründungsfinanzierung
- Gründungsförderung ist günstige Starthilfe vom Staat
- Förderung: Gleiches Recht für Franchise-Gründer
- Welche Mittel zur Gründungsförderung gibt es?
- Videos zu Möglichkeiten der Gründungsförderung:
Was bedeutet Gründungsförderung?
Definition: Die Gründungsförderung umfasst als Komponente der Gründungsfinanzierung die staatlichen und privaten Aktivitäten zur finanziellen Förderung der Unternehmensgründung. Staatliche und öffentliche Fördermittel für Unternehmensgründungen werden insbesondere von folgenden Trägern vergeben:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Landesbanken
- Bundesagentur für Arbeit sowie Jobcenter
Die wichtigsten Bausteine der Gründungsfinanzierung
Die Gründungsfinanzierung kann sich insgesamt aus drei Bausteinen zusammensetzen:
- Eigenkapital und/oder Bürgschaften
- Gründungsdarlehen der allgemeinen Kreditbanken
- Gründerförderungen der staatlichen Förderbanken wie etwa KfW.
Auch Beteiligungen sind möglich, sei es durch Beteiligungsgesellschaften oder in Einzelfällen auch durch Franchisegeber.
Gründerfinanzierung muss sein, doch nicht vom Gründer allein!
Unternehmensgründungen müssen solide finanziert sein. Denn was viele Unternehmer vergessen: Es gilt nicht nur, die Kosten für Firmenimmobilien und -ausstattung, für Maschinen und Geräte aufzubringen. Ein weiterer Punkt ist das Stammkapital, sofern es sich bei der Gründung um eine Kapitalgesellschaft handelt. Hinzu kommen aber vor allem die oft unterschätzten laufenden Kosten – zum Beispiel für Wareneinkauf und Personal.
Auch der Unternehmer selbst hat Lebenshaltungskosten. Und nur selten fließen die Umsätze und Erträge vom ersten Tag der Unternehmensgründung an ausreichend. Erfahrungsgemäß benötigen Existenzgründer finanzielle Reserven für mindestens sechs bis zwölf Monate – oder mehr, bis sie den Break-even-Point erreichen.
„Erst mal starten, dann warten“ genügt meist nicht. Bei schlechtem Geschäftsverlauf erschöpfen sich geringe Mittel im Nu. Bei gutem Verlauf muss ein Betrieb schnell expandieren und in neue Räume oder zusätzliches Personal investieren, um keine Kunden zu verlieren. Rund 20% aller Firmengründungen in Deutschland überleben nicht einmal drei Jahre, 50% sogar weniger als fünf Jahre. Und nicht wenige dieser vielen Gründungen starten aussichtsreich und wachsen anfangs schnell.
Franchisenehmer benötigen oft höhere Summen!
Einen Franchisenehmer-Betrieb zu gründen heißt in der Regel, bessere Startchancen nutzen zu können als ein Unternehmer, der unter eigenem Namen an den Markt geht. Denn das Geschäftsmodell des Franchisegebers ist meist bereits etabliert, die Marke bekannt und andernorts bereits erfolgreich.
Doch Franchisenehmer müssen oft auch wesentlich höhere Investitionen als Gründer unter eigenem Namen aufbringen. Die wichtigsten Kostenfaktoren dafür sind die Eintrittsgebühr, die der Franchisegeber als Gegenleistung für den Aufbau seines Systems verlangt – und allein die ist oftmals fünfstellig. Plus Gebühren wie die meist fixen oder umsatz- bzw. ertragsabhängigen monatlichen Franchisegebühren. Sie dienen als Ausgleich für die oft umfangreichen Leistungen der Systemzentrale innerhalb des Netzwerkes.
Sicherheiten für die Gründungsfinanzierung
50.000, 100.000 oder mehr: Eine Unternehmensgründung kostet Summen, über die kaum ein Existenzgründer verfügt. Externe Mittel sind also nötig. Und den Löwenanteil einer Gründerfinanzierung machen die klassischen Bankdarlehen aus. Doch zur Gewährung ihrer Darlehen verlangen die Banken Sicherheiten. In der Regel fordern sie etwa 15 oder 20% der Gesamtsumme als „Backup“. Hierfür kombinieren die Gründer häufig ihre Eigenmittel mit den staatlichen Förderkrediten.
Gründungsförderung ist günstige Starthilfe vom Staat
Staatliche Fördergelder decken zwar in der Regel nur einen Buchteil der Gründungs-Investition ab. Aber sie bieten einen Vorteil, der die Gründerfinanzierung erleichtert. Während für die klassischen Bankdarlehen zu marktüblichen Zinsen abbezahlt werden müssen, sind Kfw-Kredit & Co. mit ihren Konditionen meist weitaus günstiger. Und wer sich nach diesen Mitteln erkundigt, sollte auch nach Gründungszuschüssen fragen. Denn diese müssen gar nicht zurückgezahlt werden.
- Siehe auch das folgende Erklärvideo "Fördermöglichkeiten für Existenzgründer – Chancen nutzen und Geld sparen"
Förderung: Gleiches Recht für Franchise-Gründer
Franchise-Unternehmer können Förderkredite ebenso in Anspruch nehmen wie Existenzgründer, die ihre Firma unter eigenem Namen aufbauen. Denn staatliche Fördermittel sollen helfen, Arbeitsplätze zu schaffen – und sie sind unabhängig von der Unternehmens- oder Vertriebsform. Zwar genießen Franchisenehmer vielfach bessere Start- und Marktbedingungen bedingt durch die Vertriebsform Franchising. Doch Franchisenehmer wie -geber sind freie, unabhängige und eigenverantwortliche Unternehmer. Ihre enge vertragliche Bindung aneinander spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie die Arbeitsteilungen im Franchisenetz. Ein Franchsienehmer trägt das volle wirtschaftliche Risiko eines Existenzgründers und hat daher gleiches Anrecht und gleiche Chancen auf Fördermittel.
Welche Mittel zur Gründungsförderung gibt es?
Das bekannteste staatlich unterstützte Förder- und Bürgschaftsinstitut in Deutschland wie in Österreich ist die KfW-Mittelstandsbank. Zu den meistgenutzten Leistungen für Gründer zählen der KfW-Unternehmerkredit oder das ERP-Kapital für Gründung. Diese und weitere Beispiele für weitere Förderprogramme finden Sie hier.
Was ist zu beachten?
- Mittel zur Gründerförderung lassen sich in der Regel nur über die Hausbank beantragen
- Die Fördermittel müssen vor der Gründung des Betriebes beantragt werden. Für ihre Antragstellung können zukünftige Franchisenehmer die Zeit nutzen, in denen sie mit Franchisegebern verhandeln und im Auswahlprozess sind
- Wie für ein klassisches Bankdarlehen gilt auch hier: nur Konzepte mit einem überzeugenden Businessplan und einem schlüssigen Finanzierungsplan haben eine Chance auf Förderung!
- Für den persönlichen Banktermin zur Antragstellung gilt dasselbe wie für ein Gespräch zur Bewerbung oder zum Darlehensantrag: Der „Bewerber“ muss bestens vorbereitet und sein Auftritt überzeugend sein. Unerlässliche Tippgeber und Begleiter sind Gründungsberater, Gründer-Coach, Franchise-Berater bzw. Franchise-Experten