Was bedeutet Investitionssumme? (Definition)

Welche Kosten entstehen bei einer Existenzgründung? Was gehört zur Investitionssumme, und wie unterscheiden sich Sachinvestitionen, Betriebsmittel und Gründungskosten? Der Artikel erklärt die wichtigsten Finanzierungsaspekte und zeigt, worauf besonders Franchise-Gründer achten müssen.

Was bedeutet Investitionssumme? (Definition)

Was beinhaltet die Investitionssumme?

Definition: Die Investitionssumme für eine Existenzgründung ist die Summe aller Ausgaben, die zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit notwendig sind. Sie umfasst die Investitionen in das Anlagevermögen (Sachinvestitionen). Zum Anlagevermögen gehören Grundstücke und Gebäude plus Geschäftsausstattung mit Maschinen, Geräten und Einrichtungen. Es handelt sich um langfristige Anlagen, die sich erst mit dem Return on Investment (ROI) amortisieren.

Was wird mit der Investitionssumme angeschafft?

Unter der Bezeichnung Investitionssumme versteht man im betriebswirtschaftlichen Sinn allein die Beträge für die Sachinvestitionen. Was die Sachinvestitionen beinhalten: siehe nächstes Kapitel. Bei einer Existenzgründung versteht man unter der Investitionssumme die Kosten bis Geschäftseröffnung. Um danach den laufenden Geschäftsbetrieb zu bestreiten, müssen sich Existenzgründer über die Investitionssumme hinaus finanzieren.

Welche Art von Investitionen gibt es?

Die Gesamtsumme aller Investitionen wird als Kapitalbedarf bezeichnet. Dabei unterscheidet man zwischen

  1. Sachinvestitionen
  2. Betriebsmittel-Investitionen
  3. Gründungskosten

Was sind Sachinvestitionen?

Die Sachinvestitionen entsprechen den Investitionen in das Anlagevermögen. Dazu zählen Immobilien (Grundstücke, Gebäude), Maschinen / Geräte, Einrichtungsgegenstände / Geschäftsausstattung sowie zum Beispiel der Fuhrpark. Diese Sachwerte werden ins Anlagevermögen gebucht, größtenteils über Investitionskredite finanziert und über die Jahre der Finanzierungslaufzeit abgeschrieben. Ihre Finanzierung läuft entsprechend langfristig – über mindestens 10 bis häufig 20 Jahre und mehr. In Franchise-Systemen wird auch die Eintrittsgebühr zu den Sachinvestitionen gerechnet – und über die Laufzeit des Franchise-Vertrages abgeschrieben.

Was fällt unter Betriebsmittel?

Unter Betriebsmittel fallen unter anderem Miete, Personalkosten, Ausgaben für eine (Erst-)Ausstattung mit Waren sowie die Kosten für Marketingmaßnahmen wie Homepage-Erstellung, Werbeaktionen oder die Geschäftsausstattung mit Werbemedien wie Briefpapier und Visitenkarten. Für die Finanzierung kommen die kurzfristig verfügbaren, im Zinssatz meist teureren Betriebsmittelkredite zum Einsatz – mit Laufzeiten von maximal fünf bis sieben Jahren.

Was sind Gründungskosten?

Die Gründungskosten oder Kosten der Gründungsvorbereitung umfassen unter anderem Ausgaben für Unternehmensberatung sowie behördliche Gebühren wie Gewerbeschein und Handelsregistereintrag. Gründungskosten wie Beraterhonorare werden häufig gesondert durch Fördermittel finanziert bzw. unterstützt, siehe Beratungsförderung.

Welche Investitionssummen brauchen Franchise-Gründer?

Franchisenehmer starten nicht auf Sparflamme: Ihre Existenzgründung erfordert häufig eine höhere Investitionssumme als eine Einzel-Unternehmens-Eröffnung. In der Mehrzahl der Systeme muss ein Franchisenehmer am Tag der Geschäftseröffnung eine vollständige Kopie oder Multiplikation des Musterbetriebes (Pilotbetrieb) samt komplettem Maschinenpark oder Warenlager anbieten. Hinzu kommt die oftmals fünfstellige Einstiegsgebühr, mit der die Systemzentrale ihren Aufbau re-finanziert und von der sie die Schulungsmaßnahmen bestreitet.

In diesem Fachartikel beschreibt der Autor und Franchise-Experte Klaus Lockemann Einzelheiten zur Frage „Was ist die Investitionssumme im Franchising?“. Dabei geht er auch auf oftmals übersehene Einzelaspekte wie Finanzierung und Klassifikation sowie Abschreibung von Waren und Mehrwertsteuern ein. Die Höhe der Investitionssumme variiert auch nach Branche, wie der Autor erklärt. So benötigt ein EMS-Studio in der Regel maximal eine Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich, während größere Systemgastronomie-Betriebe inklusive Immobilie oft einen Kapitalbedarf in Millionenhöhe stemmen müssen.

Eine zu gering kalkulierte Finanzierungsplan sei fatal, da in der Regel keine Nachfinanzierung möglich ist, so Klaus Lockemann weiter. Zu hohe Kreditsummen beschreibt er jedoch als zu teuer und belastend. Franchisenehmer haben gegenüber Einzel-Existenzgründern einen Vorteil: Sie können bei Kapitalbedarf und Finanzierungsplanung auf die Erfahrungswerte des Franchisegebers aus vielen Gründungen im System zurückgreifen.

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