Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Steuererklärung?
Begriffserklärung: Die Steuererklärung legt beim Finanzamt Rechenschaft über alle Einnahmen, Ausgaben, Aufwendungen und Vermögenswerte ab, die zur Festsetzung der Steuer dienen. Arbeitnehmer kennen vor allem den Lohnsteuerjahresausgleich, den sie beim Finanzamt einreichen.
Sie sind zumeist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, da bei ihnen die Steuern jeden Monat automatisch vom Bruttolohn abgezogen werden. Ein Selbstständiger aber muss eine Steuererklärung einreichen und seine Buchführung offenlegen. Abzugeben hat er neben dem sogenannten Steuererklärungs-Mantelbogen diverse Anlagen (z.B. Anlage EÜR oder GuV) sowie eine Umsatzsteuererklärung.
Der Steuerpflichtige gibt alle steuerrechtlich relevanten Daten an, aus denen das Finanzamt die Höhe der Einkommensteuer sowie des Solidaritätszuschlags (ugs. Soli, nur in Deutschland) und ggf. der Kirchensteuer ermittelt. Das Finanzamt stellt dem Steuerpflichtigen nach einer meist mehrwöchigen Bearbeitungszeit die Steuerfestsetzung samt Zahlungsziel zu. Aus dem Betrag der Steuerfestsetzung ermittelt das Finanzamt ferner die vierteljährlich zum 10. des dritten Quartalsmonats fällige Steuervorauszahlung.
Wer gibt welche Art der Steuererklärung ab?
Einzelunternehmer, Freiberufler oder Personengesellschaften geben eine Einkommensteuererklärung ab. Kapitalgesellschaften wie GmbH reichen eine Körperschaftssteuererklärung ein. Gleichzeitig ist eine Umsatzsteuererklärung fällig (außer bei Unternehmern, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen und von der Umsatzsteuer befreit sind). All dies gilt selbstverständlich auch für jeden einzelnen Franchisenehmer: Die Franchise-Partner arbeiten in ihrem Netzwerk zwar unter einheitlichem Markennamen und nach demselben Geschäftsmodell, sind aber wirtschaftlich wie steuerrechtlich selbstständige Unternehmer.
Wann muss gezahlt werden, wann gibt es Rückerstattungen?
Ein Beispiel. Bei einem Freiberufler betrug die zu zahlende Gesamt-Steuersumme für ein gutes vergangenes Geschäftsjahr 12.000 Euro. Daraufhin forderte das Finanzamt für das laufende Geschäftsjahr je Quartal 3.000 Euro als Vorauszahlung. Läuft das folgende Geschäftsjahr schlechter und sinkt die Steuerlast laut der folgenden Steuererklärung auf nur 8.000 Euro, wird der Freiberufler nur noch Quartals-Vorauszahlungen in Höhe von 2.000 Euro zu leisten haben. Das für das vergangene Jahr zu viel Gezahlte in Höhe von 4.000 Euro erhält er nach der Steuerfestsetzung erstattet.
Wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Abzugeben ist die Jahres-Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres. Wird sie durch einen Steuerberater angefertigt, gilt der 31. Dezember des Folgejahres als Abgabetermin. Fristverlängerungen sind möglich und mit dem Finanzamt zu vereinbaren. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, muss außerdem zum 10. des Folgemonats bzw. zum 10. des ersten Monats nach Quartalsende eine Umsatzsteuererklärung einreichen und die ermittelte Summe zahlen.
Was passiert bei verspätet eingereichter Steuererklärung?
Wer seine Steuererklärung nicht fristgerecht beim Finanzamt einreicht, kann mit Verspätungszuschlägen bestraft werden. Verspätete Zahlungen werden mit Säumniszuschlägen belegt. Die Maximalhöhe des Verspätungszuschlags beträgt 10% der Summe der Steuerfestsetzung. Wer seine Steuererklärung nicht einreicht oder z.B. einen zu geringen Gewinn vor Steuern angibt, fällt unter den Verdacht der straffälligen Steuerhinterziehung. Kann der Gewerbetreibende dies als leichtfertiges Handeln nachweisen – zum Beispiel, indem er bestimmte Posten unwissentlich übersah und keinen Steuerberater konsultiert hatte – wird dies in der Regel nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit unter der Bezeichnung „leichtfertige Steuerverkürzung“ behandelt.
Steuererklärung: Unterschiede Deutschland, Österreich und Schweiz
Nicht nur in Art und Höhe der Besteuerung, sondern auch in der Form der Abgabe der Steuererklärung bestehen nationale Unterschiede. Seit 2011 können Einkommensteuererklärungen in Deutschland nur noch elektronisch mittels der Finanzamt-Plattform Elster übermittelt werden. Belege müssen nur beigefügt werden, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Jedoch müssen Gewerbetreibende ihre Belege zehn Jahre für den Fall einer Steuerprüfung aufbewahren.
In Österreich können Steuererklärungen seit 2003 online getätigt werden. In der Schweiz sind nicht nur Bundessteuern, sondern auch Kantons- und Gemeindesteuern zu zahlen. Die jährliche Gesamt-Steuererklärung ist bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen.