Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 12.11.2024
Für viele Menschen steht fest, dass sie ihr Dasein nicht weiterhin im Angestelltenverhältnis fristen möchten – in ihnen schlummert ein Unternehmergeist, immer auf der Suche nach der passenden Geschäftsidee. Fehlt diese, kann ein Franchise die perfekte Alternative sein: Sogar mit teils geringem Eigenkapital kann man dabei bewährte Geschäftsideen, -modelle sowie Brands nutzen und damit Erfolg haben.
Doch ein Business fußt nicht nur auf einer vielversprechenden Idee, sondern auch auf einem soliden Rahmen. Rechtliche Dinge rund um die Anmeldung des Gewerbes, um Steuer, Buchhaltung sowie um das Beschäftigen von Mitarbeitern können einen vor allem am Anfang regelrecht erschlagen. Diese Dinge sollte man beim Start in die Selbstständigkeit beachten, um dann ein hoffentlich erfolgreiches Unternehmen zu führen.
Die Wahl der Rechtsform
Hierzulande haben Gründer die Möglichkeit, aus diversen Rechtsformen die richtige für sich und ihr Unternehmen auszuwählen. Alleinunternehmer werden in der Regel als solche tätig. Doch spätestens dann, wenn man für den Unternehmensstart eine gewisse Summe an Kapital benötigt, Angestellte beschäftigt oder besondere Risiken eingeht, sollte man sich ausgiebig mit der Wahl der am besten passenden Rechtsform beschäftigen.
Während die Haftung in der GmbH auf das Stammkapital beschränkt ist, verhält es sich dabei häufig mit der Liquidität etwas schwieriger. Da Kreditgeber durch die beschränkte Haftung bei Rückzahlungsunfähigkeit nur eine begrenzte Summe problemlos liquidieren können, bieten andere Rechtsformen mehr finanzielles Risiko für die Gründer.
In Deutschland stehen Unternehmern die folgenden Rechtsformen zur Auswahl:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, auch für Einzelunternehmer geeignet, um das Haftungsrisiko zu reduzieren)
- Unternehmergesellschaft
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH & Co KG (Mischform, bei der die Haftung der KG obliegt)
- Aktiengesellschaft (AG)
In einigen Branchen innerhalb des schöpferischen Bereichs kann neben der Selbstständigkeit mit Gewerbe auch eine Freiberuflichkeit in Frage kommen.
Die Gewerbeanmeldung
Steht die Idee, kann es losgehen. Der erste Schritt in die Selbstständigkeit ist die Gewerbeanmeldung. Diese kann man gegen eine geringe Gebühr am Gewerbeamt seiner Stadt oder Gemeindeverwaltung erledigen – etwas später erhält man als Reaktion vom Finanzamt die neue Steuernummer. Auf diese laufen künftig alle steuerrechtlich relevanten Meldungen rund um das gegründete Gewerbe.
Bei Franchise-Nehmern empfiehlt es sich, Rücksprache mit den Betreuern der Marke zu halten, um den idealen Gewerbeschlüssel für die Anmeldung auf dem Amt nennen zu können. Vor allem bei Start-ups, die in Nischen arbeiten, fällt es Sachbearbeitern oft schwer, den korrekten Schlüssel für die Erfassung der jeweiligen Tätigkeit zu finden - es empfiehlt sich daher, dies vor der Gewerbeanmeldung abzuklären und entsprechend an den Sachbearbeiter weiterzugeben.
Das Geschäftskonto
Geschäftsidee und Gewerbeanmeldung bilden die Grundsteine eines Business. Doch eines fehlt noch, um die ersten Investitionen oder Einnahmen auch verbuchen zu können: ein Konto. Nicht jeder Gewerbetreibende benötigt hierfür ein separates Geschäftskonto. Rechtlich erforderlich ist es nur, wenn es sich beim Business um eine sogenannte juristische Person handelt – Gründer sollten sich ohnehin immer sorgfältig überlegen, in welcher Rechtsform sie ihr Unternehmen führen möchten, und daher wissen, welche Konsequenzen ihre Wahl für den Geschäftsalltag sowie für die Finanzen hat.
Bei Franchise-Nehmern wird das Eröffnen eines Kontos eigens für die Betriebsführung in der Regel vertraglich gefordert. Gründer sollten sich aber auch dann überlegen, ein Business Konto zu eröffnen, wenn dies nicht rechtlich notwendig ist. Die einfache Eröffnung eines Geschäftskontos dauert nicht lange, bringt aber zahlreiche Vorteile:
- Ein kostenloses Geschäftskonto oder eines mit geringen Kontoführungsgebühren verursacht keine (hohen) zusätzlichen Kosten – auch dann nicht, wenn die ersten Einnahmen noch auf sich warten lassen. So fällt es Gründern leichter, die Ausgaben während der ersten Monate geringer zu halten.
- Für jedes Unternehmen gibt es ein passendes Business Konto, das Services bietet, welche ein Privatkonto nicht bieten kann – beispielsweise Wechselgeld Service, kostenlose eingehende SEPA-Transaktionen oder Debit- und Kreditkarten in mehrfacher Ausführung. Gründer sollten ihren individuellen Bedarf deshalb klar ermitteln, um ein ideal passendes Geschäftskonto für ihr Business zu finden.
- Ein separates Business Konto für Gründer sorgt für eine bessere Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen. Das sorgt für mehr Übersicht und erleichtert einem das Buchen von betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.
- Geschäftskonten vereinfachen einem die Erstellung der Steuererklärung oder erleichtern dem Steuerberater die Arbeit, was Kosten reduziert. Nicht alle Geschäftsformen erfordern ein separates Geschäftskonto, doch jedes Unternehmen profitiert davon.
Umsatzsteuervoranmeldung oder nicht?
Wer sich nur geringfügig selbstständig macht, kann in der Regel auf die sogenannte Doppik (doppelte Buchführung) verzichten. Diese Absicht muss man dem Finanzamt in Form eines ausgefüllten Fragebogens mitteilen. Rechnungen müssen dann den Vermerk tragen, dass der Gewerbetreibende gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer berechnen muss. Er muss diese also weder auf der Rechnung ausweisen und berechnen, noch an das Finanzamt abführen.
Dies erleichtert die Buchführung enorm, da lediglich eine Steuererklärung fällig wird, die auf der Einnahmenüberschussrechnung basiert. Überschreiten Gründer den aktuellen Schwellenwert für §19 UStG jedoch, müssen sie einmal pro Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermitteln – ist das der Fall, lohnt sich das Beschäftigen eines Steuerberaters.
Viele Gründer lassen sich von den Kosten für einen Steuerberater abschrecken, doch unterm Strich kann der Profi bares Geld sparen. Durch das optimale Ausnutzen der Vorsteuer sowie anderer steuerlicher Vorteile kann der Steuerberater über das Jahr gesehen die Steuerlast gekonnt senken, wo ein ungeübter Gründer Dinge übersieht oder ungewollt falsch angibt. Viele Gründer entscheiden sich dafür, in den ersten Jahren mit $19 UStG zu arbeiten - wird der Schwellenwert doch überschritten, wird im Folgejahr die Doppik erforderlich.
Passt der Rahmen, hat man mehr Zeit für das Kerngeschäft
Gründer wie angehende Franchise-Nehmer sollten eines im Hinterkopf behalten: Je besser das Gerüst des eigenen Gewerbes ist, desto erfolgreicher kann auch das Business selbst werden. Denn nur dann, wenn der Unternehmer seine Zeit effizient nutzt, kann er sein Kerngeschäft optimal bedienen und so die Unternehmensziele verfolgen. Ist der Rahmen instabil, kostet das Nachbessern in einzelnen Bereichen wertvolle Zeit – manchmal sogar bares Geld. Es lohnt sich also, schon am Anfang Zeit in den Aufbau des Gerüstes zu investieren.
Da viele Unternehmer für die Gründung Kapital benötigen und dieses entweder in Form eines Kredites von der Bank oder auch als Investition von Anlegern auftreiben möchten, muss vor der Unternehmensgründung ein ausgefeilter Business Plan erarbeitet werden. Dieser formuliert die Unternehmensziele sowie die Maßnahmen, mit denen der Gründer diese Ziele erreichen möchte. Auch Prognosen für die Zukunft sind meist Teil davon. Wer schon während der Erstellung des Businessplans andere für die Unternehmensführung relevante Dinge regelt, kann sich dann voll und ganz auf das Kerngeschäft konzentrieren.
Bild von mohamed Hassan auf Pixabay