Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 12.11.2024
Wer einen Betrieb führt, geht Risiken ein. Allgemeine Risiken wie Nachfragerückgang, steigende Rohstoffpreise oder politische Rahmenbedingungen hat der Unternehmer selbst zu tragen. Andere Risiken für das Betriebs- und - je nach Unternehmensform - auch Privatvermögen lassen sich auf Versicherungsunternehmen übertragen. Das für den Einzelnen unkalkulierbare Risiko eines zufälligen Schadeneintritts wird durch eine vom Versicherer organisierte Gefahrengemeinschaft beherrschbar. Der Mathematiker spricht vom Gesetz der großen Zahl. Durch einen Versicherungsvertrag werden Risiken umgewandelt in fixe Kosten, die zum Beispiel in die Preiskalkulation einfließen können.
Aber welche Versicherungen sind nötig, welche wichtig oder nur "nice to have"? Vor allem Existenzgründer sind unsicher. Anfangs noch geringe oder stark schwankende Einkünfte sind kein Argument gegen den Abschluss von Versicherungsverträgen. Die instabile Finanzsituation spricht eher dafür, denn ohne Cashflow und ohne Rücklagen sind unerwartete Kosten viel schwerer zu verkraften als in einem etablieren Unternehmen.
Versicherungen schützen nicht nur Sachwerte, sondern in vielen Fällen das Vermögen als Ganzes. Und nicht zuletzt sollte der Unternehmer auch an sich denken, wenn es um die persönliche Absicherung geht.
Kein Gewerbe ohne Haftpflichtversicherung
Die wichtigste Vermögensversicherung ist die Haftpflichtversicherung. Wenn Vertragspartner oder andere Dritte Schadensersatzansprüche gegen den Unternehmer stellen, hat sie eine dreifache Funktion. Zunächst prüfen Experten des Versicherers, ob die Ansprüche überhaupt und in der geforderten Höhe berechtigt sind. Für berechtigte Forderungen zahlt der Versicherer an den Geschädigten und stellt so den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen (zum Beispiel Arbeitnehmer) von den Forderungen frei. Neben dieser Schadensersatzfunktion hat die Haftpflichtversicherung aber auch eine passive Rechtsschutzfunktion. Kommt der Versicherer nämlich zu dem Ergebnis, dass die Forderungen dem Grunde oder der Höhe nach unberechtigt sind, stellt er sich schützend vor seinen Kunden, weist die Ansprüche zurück und vertritt seine Rechtsauffassung notfalls auch im Gerichtsprozess.
Die Betriebshaftpflicht für Gewerbebetriebe ist in aller Regel freiwillig. Nur für wenige Betriebsarten oder besondere Risikoverhältnisse gibt es eine Versicherungspflicht. Das ist zum Beispiel beim Betrieb umweltgefährdender Anlagen der Fall. Dennoch sollte die Haftpflicht in keinem Gewerbebetrieb fehlen. Nach dem Gesetz haftet ein Schädiger für einen schuldhaft verursachten Schaden in unbegrenzter Höhe. Für Einzelunternehmer und vollhaftende Gesellschafter einer Personengesellschaft bedeutet das auch die Möglichkeit zum Durchgriff auf das Privatvermögen. Schuldhaft handelt man schon bei leichter Fahrlässigkeit - eine winzige Nachlässigkeit, auch eines Angestellten, kann den finanziellen Ruin für den Rest des Lebens bedeuten. Um im Schadenfall optimal abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine möglichst hohe Deckungssumme, zum Beispiel 5 oder 10 Millionen Euro. Da Extremschäden glücklicherweise selten sind, ist der Mehrpreis überschaubar.
Welche Haftpflichtrisiken genau versichert werden müssen oder sollten, richtet sich nach dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet. Neben der Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht kommen zum Beispiel eine Umweltschadensversicherung und eine Produkthaftpflichtversicherung in Betracht. Auch die Versicherung von Cyberrisiken (Informationssicherheitsverletzungen) enthält Haftpflicht-Elemente. Betriebe des Kfz-Gewerbes sollten eine Handel-und-Handwerk-Versicherung abschließen. Sie kombiniert verschiedene Elemente aus Kraftfahrt- und Betriebshaftpflichtversicherung, sodass keine unwirtschaftlichen Überschneidungen oder gefährliche Deckungslücken entstehen. Außerdem werden die Anforderungen an die Pflichtversicherung von Kraftfahrzeugen, zum Beispiel mit roten Kennzeichen, erfüllt.
Weitere Vermögensschadenversicherungen
Während die Haftpflichtversicherung bei Inanspruchnahme durch Dritte passiven Rechtsschutz leistet, trägt die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko bei einer aktiven Rechtsverfolgung, zum Beispiel gegen säumige Zahler, bei Problemen mit Gewerbeaufsicht oder Finanzamt sowie bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Der Gewerbe-Rechtsschutz lässt sich bei einigen Anbietern mit zusätzlichen Dienstleistungen wie einem Inkasso-Service kombinieren.
Zu den Vermögensversicherungen zählen auch die verschiedenen Formen der Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungsversicherung). Sie ersetzen den entgehenden Betriebsgewinn und fortlaufende Fixkosten, wenn der Betrieb nach einem Sachschaden nicht arbeiten kann. Durch Übernahme von Löhnen und Gehältern bleiben dem Unternehmen Fachkräfte erhalten. Wegen des engen Zusammenhangs mit der entsprechenden Sachversicherung werden Ertragsausfallversicherungen in der Praxis diesen Sparten zugeordnet und meist als Erweiterung der jeweiligen Inhaltsversicherung verkauft. Die in Pandemie-Zeiten heftig diskutierte Betriebsschließungsversicherung hat einen vergleichbaren Leistungsumfang wie die Ertragsausfallversicherung. Sie knüpft aber nicht an einen Sachschaden, sondern an das Auftreten bestimmter Krankheiten. Geeignet ist sie zum Beispiel für Lebensmittelgeschäfte, Gastronomie und Arztpraxen.
Schutz der Sachwerte - auch gegen Naturgefahren
Der Sommer 2021 hat auf dramatische Weise gezeigt, dass Sachwerte in Unternehmen nicht nur durch einen Brand Totalschaden erleiden können. Eine klassische Sach-Inhaltsversicherung schützt gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Luftfahrzeugabsturz, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die erweiterte Naturgefahrenversicherung muss in der Regel separat vereinbart werden. Sie umfasst meist als Paket Erdbeben, Überschwemmung (Hochwasser und Starkregen), Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Die bereits erwähnte Ertragsausfallversicherung knüpft exakt an diese Gefahren an und ersetzt den Unterbrechungsschaden bzw. Mehrkosten, um den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Üblicherweise werden die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und andere Vorräte mit einer pauschalen Versicherungssumme zum Neuwert erfasst. Die sogenannte Pauschaldeklaration umfasst weitere Einschlüsse und Kostenpositionen, zum Beispiel Aufräumungskosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, die Versicherung von Schaufensterinhalt, Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Grundstücks oder Entschädigungsgrenzen für Bargeld und Wertsachen. Für die richtige Ermittlung der Versicherungssumme ist der Unternehmer verantwortlich. Summenanpassungs- oder Wertzuschlagsklauseln sorgen dafür, dass trotz Inflation keine Unterversicherung entsteht. Franchisenehmer tragen in der Regel das Risiko für die Einrichtung und müssen sie deshalb auch selbst versichern.
Befindet sich das Unternehmen in einem eigenen Gebäude, sollte es gegen dieselben Gefahren wie der Inhalt versichert werden. Das erfolgt regelmäßig in einem separaten Vertrag. Die Umrechnung auf einen Wert des Jahres 1914 mit jährlicher Anpassung schafft einen Inflationsausgleich. Für fremdvermietete Teile ergänzt die Mietverlustversicherung die Ertragsausfallversicherung.
Allgefahrenversicherung für technische Anlagen
Während die Sachversicherung benannten Gefahren kennt, bieten die Elektronikversicherung und die Maschinenversicherung einen Allgefahrenschutz. Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist - zum Beispiel Kurzschluss und Fehlbedienung. Die Versicherung kann entweder für einzelne Anlagen genommen werden oder pauschal zum Beispiel für die gesamte IT und Kommunikationstechnik.
Transportversicherung für mobile Risiken
Für Sachen außerhalb des Versicherungsgrundstücks bietet die Sachversicherung im Rahmen der Außenversicherung nur eingeschränkten Schutz. Je nach Betriebsart kann es sinnvoll sein, zusätzliche Transportversicherungen abzuschließen. Dazu zählt zum Beispiel die Autoinhaltsversicherung. Sie greift etwa, wenn Werkzeuge per Pkw oder Kleintransporter zu Montageeinsätzen auf Baustellen mitgenommen werden. Bezüge und Versendungen von Waren sind über eine Warentransportversicherung versicherbar. Der versicherte Versand bestellter Ware wird für manchen Kunden ein zusätzlicher Kaufanreiz sein.
Personenversicherungen für Unternehmer
Selbstständige und Freiberufler haben nur eingeschränkten Schutz in der Sozialversicherung. In der Krankenversicherung können sie sich für eine private Krankheitskosten-Vollversicherung entscheiden. Das bietet sich vor allem für junge, gesunde Existenzgründer an. In der Altersvorsorge bietet die Basisrente (Rürup-Verträge) dieselben steuerlichen Vorteile wie die gesetzliche Rente. Die private Versicherung ist aber kapitalgedeckt und damit nicht abhängig von demografischen Entwicklungen.
Unternehmer können Personenversicherungen aber auch abschließen, um Mitarbeiter zu binden und als Arbeitgeber attraktiv zu sein für Talente auf einem umkämpften Arbeitsmarkt. Eine betriebliche Krankenversicherung schafft ebenso einen echten Mehrwert wie eine betriebliche Altersversorgung, etwa in Form der Direktversicherung. Vor allem in Berufen mit erhöhtem Unfallrisiko ist eine Gruppenunfallversicherung ein wichtiges Argument, bei diesem Betrieb einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.
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