Wichtig: Versicherungen für Franchise-Nehmer

Wer sich für eine Selbstständigkeit als Franchise-Nehmer entscheidet, muss sich weniger Gedanken um Risiken machen. Eines muss aber jeder selbst in die Hand nehmen: Die passenden Gewerbeversicherungen finden und abschließen. Wir erläutern, welche Versicherungen Franchise-Nehmer brauchen.

Wichtig: Versicherungen für Franchise-Nehmer

Wer sich für eine Selbstständigkeit als Franchise-Nehmer entscheidet, muss sich weniger Gedanken um gewisse Risiken machen. Viele Franchise-Marken sind am Markt schon etabliert und Erfolg stellt sich meist schneller ein, als bei Unternehmern, die eine Soloselbstständigkeit wagen. Auch über ein Konzept müssen sich Franchise-Nehmer keine Gedanken machen: Sie übernehmen einfach die Vorgaben des Franchise-Gebers.

Eines muss aber auch jeder Franchise-Nehmer selbst in die Hand nehmen: Die passenden Gewerbeversicherungen finden und abschließen, um bei möglichen Schadensfällen nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen.

Wir erläutern im folgenden Text, welche Versicherungen Franchise-Nehmer brauchen und warum sie so wichtig sind.

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Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Selbstständigen die wichtigste Versicherung, somit auch für Franchise-Nehmer. Sie sichert gegen Personen- und Sachschäden ab, die infolge eines Fehlers des Franchise-Nehmers auftreten. Ohne eine Betriebshaftpflicht haftet der Franchise-Nehmer im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen – auch dem privaten. Das bedeutet also, dass die Selbstständigkeit schnell am seidenen Faden hängt und möglicherweise aufgegeben werden muss.

Was sind Personenschäden, für die Sie haftbar sind? Nehmen wir an, Sie sind Franchise-Nehmer bei einer Bäckereikette. Kurz vor Feierabend wischen Sie in einer ruhigen Minute schon mal den Verkaufsraum. Während Sie die Putzutensilien wieder wegräumen, betritt ein Kunde Ihren Laden, rutscht auf dem nassen Boden aus und bricht sich beim darauffolgenden Sturz das Handgelenk. Im schlimmsten Fall ist Ihr Kunde ebenfalls selbstständig, kann mit der Verletzung seiner Arbeit nicht mehr nachgehen und hat einen Verdienstausfall. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt nun für Behandlungskosten und auch für die finanziellen Folgeschäden auf – eine Summe, die ansonsten in unbezahlbare Höhen steigen kann.

Wenn der Kunde bei seinem Sturz außerdem noch seinen Laptop im Rucksack hat und der Bildschirm kaputt ist, kommt die Betriebshaftpflicht auch für den entstandenen Sachschaden auf.

Produkthaftpflichtversicherung

Die Produkthaftpflichtversicherung springt ein, wenn Kunden aufgrund fehlerhafter Produkte einen Schaden erleiden. Wichtig zu wissen: Die Produkthaftpflicht kann nur in Verbindung mit einer Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden, nicht als eigenständige Versicherung. In einigen Angeboten ist die Produkthaftpflichtversicherung bereits enthalten (konventionelle Produkthaftpflicht), ansonsten kann sie als zusätzlicher Baustein gewählt werden (erweiterte Produkthaftpflicht). Die erweiterte Produkthaftpflicht ist vor allem für die Franchise-Nehmer wichtig, die Produkte zur Weiterverwendung verkaufen, beispielsweise Schmiermittel für Maschinen.
 Nicht nur Hersteller von Waren und Produkten sollten diese Versicherung abschließen, auch Gastronomen können profitieren. Denn wenn sich ein Kunde an einer Speise verletzt, zählt diese Speise ebenfalls als Produkt.

Das gilt auch, wenn Sie als Franchise-Nehmer Produkte vertreiben, die Sie nicht selbst hergestellt haben, die aber mit Ihrer Marke verknüpft sind. Ein Beispiel: Sie vertreiben Elektrokleingeräte, die Ihr Franchise-Geber herstellt oder herstellen lässt. Ein Kunde möchte das Gerät in Betrieb nehmen und verursacht einen Kurzschluss, weil das Gerät fehlerhaft produziert wurde. In so einem Fall greift die Produkthaftpflichtversicherung.

Inhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung ist ebenfalls eine sehr wichtige Versicherung für Franchise-Nehmer. Sie sichert sowohl Ihre Ausstattung und Ihr Equipment ab, als auch Waren und Produkte, die Sie in Ihrem Laden verkaufen. Ebenso ist die kaufmännische Einrichtung im Versicherungsschutz enthalten – dazu gehören zum Beispiel Schreibtische und andere Büromöbel.

Im Versicherungsschutz enthalten sind immer Leitungswasserschäden, Feuerschäden, Sturm- und Hagelschäden, außerdem Schäden die durch Einbruch mit Diebstahl und Vandalismus entstehen. Die Inhaltsversicherung kann daneben um folgende Schäden erweitert werden: Schäden an elektronischem Equipment und Glasbruch, Elementarschäden wie Starkregen und Rückstau sowie ein Betriebsausfall aufgrund dieser Schäden. Das entspricht dann zusätzlich dem Schutz der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung.

Ohne Inhaltsversicherung können solche Schäden unbezahlbar werden – insbesondere dann, wenn Ihr Franchise-Betrieb noch nicht viel Gewinn abwirft oder es zum Beispiel durch einen Brand zu einem Totalschaden kommt. Grob fahrlässige und vorsätzliche Schäden sind in der Inhaltsversicherung nicht abgedeckt.

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Ertragsausfallversicherung / Betriebsunterbrechungsversicherung

Es gibt die unterschiedlichsten Gründe, aus der Sie vorübergehend Ihr Franchise-Unternehmen schließen müssen. Ein Schaden, der beispielsweise durch einen Brand entstanden ist, kann Ihren Betrieb für eine gewisse Zeit stilllegen.

Hier müssen die kleine und die mittlere und große Betriebsunterbrechungsversicherung unterschieden werden. Die kleine BU ist ein Teil der Inhaltsversicherung und deckt entsprechende Schäden ab.  

Die mittlere oder große Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt zusätzlich auch Kosten wie Überstundenzuschläge oder Schichtarbeit, die durch die Betriebsunterbrechung entstehen.
 Die kleine BU und die mittlere und große BU unterscheiden sich in erster Linie durch die Versicherungshöhe. Diese wird anhand der Gewinn- und Verlust­rechnung für das laufende Jahr bis zum Zeitpunkt der Betriebs­unterbrechung ermittelt. Möglicherweise wird auch das vorangegangene Jahr in die Rechnung mit einbezogen.

Ein Beispiel: In einem Café führt ein nächtlicher Kurzschluss zu einem Brand. Die Feuerwehr ist zwar schnell vor Ort und kann ein komplettes Ausbrennen des Cafés verhindern. Dennoch muss der Franchise-Nehmer in der Folge den Betrieb für zwei Wochen einstellen, um das Café zu renovieren und einzurichten. Für den Verdienstausfall und die laufenden Kosten springt die Betriebsunterbrechungsversicherung ein.

Weitere Versicherungen

Wenn Sie als Franchise-Nehmer die oben genannten Versicherungen abgeschlossen haben, sind Sie schon gut aufgestellt.

Zusätzlich können je nach Branche andere Versicherungen sinnvoll sein. Bietet Ihr Franchise-Unternehmen etwa einen Lieferservice an, wäre eine Frachtführerversicherung ratsam, die Ihre Lieferwägen und das Personal absichert, falls es beispielsweise durch einen Unfall zu einem Schaden am Lieferwagen kommt.

Ebenso wichtig ist die Gewerberechtschutzversicherung, die für Sie einspringt, wenn Sie Streitigkeiten mit Angestellten oder Lieferanten vor Gericht austragen müssen, es einen Steuerrechtsstreit gibt oder Sie Hilfe im Verkehrsrechtschutz brauchen. Da die Gewerberechtschutzversicherung modular aufgebaut ist, können Sie die Bausteine wählen, die für Ihre Branche und Ihr Franchise-Unternehmen passend sind. Neben den genannten Bausteinen gehören dazu auch die Immobilienrechtschutz, der Arbeitsrechtschutz und der erweiterte Strafrechtschutz. Die übernommenen Kosten sind sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten, ebenso wie Zeugengelder, Kosten für Gutachter oder Kautionskosten.

Auch die Cyberversicherung ist für viele Selbstständige und Franchise-Nehmer wichtig. Denn nicht nur Konzerne können Ziel von Cyberangriffen werden, sondern auch mittlere und kleine Unternehmen. Werden bei so einem Angriff von Ihrem System etwa Kundendaten gestohlen und veröffentlicht, sind Sie ohne Versicherung haftbar.  

Welche Versicherungen für Ihr Franchise-Unternehmen wichtig sind, können Sie individuell bestimmen. Dabei kann Ihnen eine Online-Plattform helfen, bei der Sie anhand Ihrer Angaben die passende Versicherung finden und direkt online abschließen können.

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