Autor: FranchisePORTAL-Redaktion
Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2024
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Rolle des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung in den Branchen, denen sie zugewiesenen sind. Die Mitgliedschaft ist für alle Arbeitnehmer in den Branchen verpflichtend, das heißt: Ihre Arbeitgeber müssen sie anmelden und anteilig mit ihnen die Pflichtbeiträge abführen. Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich überwiegend aus den lohn-/gehaltsbasierten Beiträgen.
Die Berufsgenossenschaften und ihre Leistungen
Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften liegen in den Bereichen Prophylaxe/Prävention und Rehabilitation. Die Berufsgenossenschaften sollen helfen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vorzubeugen. Treten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ein, stellen die Berufsgenossenschaften finanzielle Leistungen für die medizinische Versorgung, Wiedereingliederung oder die Absicherung der Berufsunfähigkeit zur Verfügung.
Zu den Präventions-Maßnahmen zählen Arbeitsmittel-Prüfungen, Unternehmer- und Mitarbeiterschulungen in Vorschriften oder Veranstaltungen zur betrieblichen Sicherheits-Information. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten übernehmen die Berufsgenossenschaften die Geldleistungen wie Übergangsgeld, Pflegegeld, Verletztengeld, Sterbegeld oder Berufsunfähigkeitsrente.
Die Berufsgenossenschaften: Wer muss angemeldet werden?
Die Anmeldung der Arbeitnehmer in der Berufsgenossenschaft ihrer Branche ist Pflicht (es gilt die Unfallversicherungspflicht!) – und zwar unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens und der Stellung des Mitarbeiters. So muss auch ein geschäftsführender Gesellschafter oder CEO einer GmbH oder ein Vorstandsmitglied einer AG als Angestellter angemeldet werden.
Selbstständige wie etwa Existenzgründer oder Freiberufler können sich freiwillig bei ihrer Berufsgenossenschaft versichern. Dies gilt selbstverständlich auch für Franchisenehmer*). Anders als bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung können sie ihre Beitragshöhen und Versicherungssummen allerdings frei wählen: Die Beiträge und Leistungen sind nicht vom Einkommen abhängig.
*) In seltenen Ausnahmefällen können Franchisenehmer als Arbeitnehmer im Rahmen des materiellen Arbeitsrechts gelten und entsprechende Arbeitnehmer-Leistungen in Anspruch nehmen. Dies ist in Einzelfällen zu prüfen, erklärt der Franchise-Anwalt Martin Niklas im Experten-Video „Arbeitsrecht“.
Berufsgenossenschaften in Franchise-Branchen
Derzeit (Stand 2018) gibt es in Deutschland neun Berufsgenossenschaften (plus der vergleichbar aufgestellten Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).
Berufsgenossenschaften (BG), in denen viele Franchisesysteme aktiv sind:
- BG Bauwirtschaft
- BG Energie, Textil, Elektro- und Medienerzeugnisse
- BG Handel und Warenlogistik
- BG Gastgewerbe und Nahrungsmittel
- BG Wohlfahrtspflege und Gesundheitsdienst
Arbeitet ein Unternehmen in mehreren Branchen, müssen seine Mitarbeiter in der Berufsgenossenschaft der Haupt-Branche angemeldet werden.