Autor: Martin Niklas
Zuletzt aktualisiert am: 25.09.2024
Was bedeutet Franchise-Recht?
Als Franchise-Recht werden alle juristischen Fragen bezeichnet, die zwischen Franchise-Gebern und -Nehmern anfallen. Es gibt in Deutschland kein Franchise-Gesetz. Die Gestaltung der Franchise-Verträge ist also besonders wichtig.
Die Vereinbarungen werden in der Regel gleichlautend mit allen Franchisenehmern eines Systems vertraglich fixiert. Der Begriff Franchise-Recht fällt demnach vor allem im Zusammenhang mit der Gestaltung von Franchise-Verträgen und streitigen Auseinandersetzungen der Vertragspartner.
Nur wenige Rechtsanwälte und Kanzleien haben sich auf das sehr spezielle und komplexe Rechtsgebiet des Franchise-Rechts spezialisiert (Franchise-Anwälte).
Gibt es ein spezielles Franchise-Gesetz?
Nein! Es gibt kein Franchise-Gesetz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz (im Gegensatz z.B. zu Schweden, Frankreich, Italien oder vielen US-Bundesstaaten). Eine wesentliche rechtliche Grundlage sind die sogenannte EU-Gruppenfreistellungsverordnung (siehe letzter Absatz) sowie die mittlerweile in vielen Bereichen gefestigte Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte. Dennoch wird immer wieder auch in Deutschland über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit eines eigenen Franchise-Gesetzes diskutiert.
Was beinhaltet das Rechtsgebiet des Franchising?
Das Haupteinsatzgebiet für Anwälte und Unternehmensjuristen im Franchising sind die Formulierung und juristische Prüfung von Franchise-Verträgen sowie die Vertretung von Franchisenehmern oder Franchisegebern im Fall von Rechtsstreitigkeiten z.B. durch Vertragsverletzungen. Die Franchise-Verträge beinhalten die wesentlichen Rechte und Pflichten des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer und des Franchisenehmers gegenüber dem Franchisegeber.
Da es kein nationales Franchise-Recht in den deutschsprachigen Ländern gibt, müssen sich alle wesentlichen Rechte und Pflichten unmittelbar aus den Klauseln eines Franchise-Vertrages ergeben. Die Vertragswerke sind daher meist sehr umfangreich und berühren eine Reihe von Rechtsgebieten, die vom Kartellrecht über das Wettbewerbsrecht und das Handelsvertreterrecht bis hin zum Urheber- und Markenrecht reichen. Ferner enthalten sie oft kaufrechtliche, dienst- und werkvertragsrechtliche sowie pachtrechtliche Regelungen. Für all diese Vertragsarten gibt es klare gesetzliche Vorschriften.
Die Franchise-Verträge werden nur selten zwischen beiden Parteien frei ausgehandelt. In der Regel werden sie vom Franchisegeber vorgegeben, um eine Einheitlichkeit im System sicherzustellen. Zukünftige Franchisenehmer sollten sich die wesentliche Vertragsinhalte im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung durch den Franchisegeber erläutern lassen.
Was ist die Gruppenfreistellungsverordnung?
Gemeint ist hier die EU-Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen (Vertikal-GVO). Sie trat in ihrer derzeitigen Form am 1. Juni 2010 im Kraft und gibt Franchise-Netzwerken einen legalisierenden Rahmen, in dem sie bestimmte Verbindungen und Vereinbarungen zwischen Unternehmen von Verboten ausnimmt, insbesondere vom Kartellverbot. Die eigentlichen Ausnahmeregelungen gegenüber den kartellrechtlichen Verboten werden bei der Vertikal-GVO in ergänzenden Guidelines (Leitlinien) näher beschrieben. In den Kartellgesetzen der einzelnen EU-Länder finden sich meist Verweise, so dass die EU-Verordnung auch im nationalen Kontext des jeweiligen Landes Geltung hat.
Wann brauche ich einen Franchise-Anwalt?
Einen Franchise-Anwalt zu Rate zu ziehen, gehört zu den wichtigsten Schritten in der Gründungsvorbereitung – spätestens bei Vorlage des Franchise-Vertragsentwurfes. Jeder Existenzgründer sollte als potenzieller Franchisenehmer den Vertrag von einem Franchise-Anwalt prüfen lassen. Die Verträge enthalten Formulierungen, für deren Verständnis juristische Spezialwissen vonnöten ist. Mit dem Rat eines Franchise-Anwaltes schützt sich der zukünftige Franchisenehmer vor juristischen Fallstricken oder Klauseln, die zu seinem Nachteil ausgelegt werden könnten.
Außerdem erkennt der spezialisierte Anwalt aufgrund seiner Erfahrung in der Franchisebranche, ob die Leistungen der Franchise-Zentrale und die dafür zu zahlenden Franchisegebühren üblich und angemessen sind. Der Rechtsbeistand kann dazu beitragen, dass sich der Franchisenehmer vor übermäßigen Eingriffen in seine unternehmerische Freiheit schützt (siehe Weisungs- und Kontrollrechte des Franchisegebers). Daher gilt eine Vertragsprüfung durch einen Franchise-Anwalt als unverzichtbar. Ein Franchise-Anwalt sollte also nicht erst bei drohenden Rechtsstreitigkeiten konsultiert werden.
Video zum Thema fehlendes Franchise-Gesetz in Deutschland
Herr Günter Erdmann ist Anwalt und hat sich auch auf Franchising spezialisiert. Im Interview geht er zunächst auf die Frage ein, ob ein fehlendes Franchise-Gesetz nicht gefährlich für Franchise-Nehmer sein kann.
Er erläutert, warum dies kein Risiko darstellt. Zudem geht auf die Vorgehensweise ein, wenn es zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer zu Unstimmigkeiten kommt.