Was ist die Körperschaftsteuer? (Definition)

Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften erhoben. Sie ist damit dir „Einkommensteuer juristischer Personen“. Jede AG, GmbH, UG oder Limited muss beim Finanzamt jährlich eine Körperschaftsteuererklärung einreichen.

Was ist die Körperschaftsteuer? (Definition)

Was bedeutet Körperschaftssteuer?

Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften erhoben. Sie ist damit dir „Einkommensteuer juristischer Personen“. Jede AG, GmbH, UG oder Limited muss beim Finanzamt jährlich eine Körperschaftsteuererklärung einreichen. Weiterhin muss sie vierteljährlich eine Körperschaftsteuer-Vorauszahlung auf Basis der letzten Steuerfestsetzung leisten. Bei der jährlichen Körperschaftsteuererklärung werden die gezahlten Steuersummen aus den Quartalen übernommen, angerechnet und gegebenenfalls korrigiert.

Körperschaftsteuer oder Körperschaftssteuer?

Der Duden lässt beide Schreibweisen als korrekt zu: Körperschaftsteuer (aus Körperschaft und Steuer mit einfachem st) sowie Körperschaftssteuer (aus Körperschafts-Steuer). Im rechtlichen Gebrauch ist allerdings ausschließlich die Schreibweise Körperschaftsteuer mit einfachem st.

Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?

Die Körperschaftssteuer ist die „Einkommensteuer“ für GmbH, Aktiengesellschaften und andere Kapitalgesellschaften, aber auch Genossenschaften, bestimmte Stiftungen, Vereine und Institutionen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Stadtwerke oder Verkehrsbetriebe.

Anzurechnen ist der volle Gewinn, sofern der Firmensitz im Inland liegt. Ausländische Unternehmen, die in Deutschland Niederlassungen betreiben, setzen lediglich die Gewinne aus den inländischen Einkünften an.

Kapitalgesellschaften sind zur doppelten Buchführung  verpflichtet. Ihre Körperschaftsteuer basiert auf den Zahlen aus Bilanz oder Jahresabschluss und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Eine „einfache“ Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wie bei Personengesellschaften reicht nicht.

Körperschaftssteuer berechnen – wie funktioniert es?

Das zu versteuernde Einkommen für die Körperschaftsteuer ist der Gewinn abzüglich der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Der derzeitige Steuersatz beträgt in Deutschland 15 Prozent. Hinzu kommt in Deutschland der Solidaritätszuschlag, sodass sich die Steuerbelastung auf insgesamt 15,825 Prozent summiert. Neben der Körperschaftssteuer müssen Unternehmer noch die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer zahlen.

Bei Gewinnausschüttung an die Gesellschafter müssen die Begünstigten 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Dies kann jedoch vielfach auf ihre Einkommensteuer angerechnet werden.

Tritt am Ende des Geschäftsjahres ein Verlust ein, lässt sich dieser in den folgenden Jahren als Verlustvortrag Gewinn-mindernd absetzen. Sind Gesellschafter einer GmbH auch als Geschäftsführer oder CEO tätig, kann die Körperschaft ihr Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe absetzen.

Gibt es Körperschaftsteuer-Freibeträge?

Anders als bei der Einkommensteuer natürlicher Personen gibt es im Regelfall keine Freibeträge.

Wann ist die Körperschaftsteuererklärung fällig?

Die Körperschaftsteuererklärung muss bis 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht und gezahlt werden. Fristverlängerungen genehmigt das Finanzamt nur nach Abstimmung. Wird die Körperschaftsteuererklärung durch einen Bevollmächtigten wie den selbstständigen Steuerberater ausgefertigt und eingereicht, gelten verlängerte Abgabe- und Zahlungsfristen.

Nach der Körperschaftsteuererklärung für das abgelaufene Geschäftsjahr setzt das Finanzamt die vierteljährlichen Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen fest. Sie müssen jeweils bis zum 10. des letzten Quartalsmonats beim Finanzamt eingegangen sein – sprich, 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Firmengründer sollten von Anfang an genügend Liquidität für die Körperschaftsteuer in ihrer Kostenplanung berücksichtigen. Läuft ein Geschäftsjahr besser als prognostiziert, sind entsprechende Rücklagen zu bilden. Ansonsten kann es durch Nachzahlungen und Vorauszahlungen nach der ersten Steuererklärung schnell zu Liquiditäts-Engpässen kommen für die beispielsweise das Finanzamt keinerlei Verständnis aufbringt. Eine frühzeitige fachliche Beratung zu allen Aspekten der Körperschaftssteuer und auch der Gewerbesteuer ist im Vorfeld der ersten Steuererklärung als Freiberufler oder Gewerbetreibender dringend zu empfehlen.

Wie fülle ich eine Körperschaftsteuererklärung aus?

Neben dem sogenannten Mantelbogen mit Angaben zum Unternehmen sind einzureichen:

  • Anlage A für nicht abziehbare Aufwendungen
  • Anlage AE für Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden
  • Formular KSt 1F zur Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos

Weitere Ergänzungen zur Körperschaftsteuererklärung sind die Anlagen GR für Genossenschaften und Vereine, ORG für Organschaften und WA für weitere Angaben wie Stammkapital.

Historische Entwicklung der Körperschaftsteuer in Deutschland

Eine einheitliche Körperschaftsteuer wurde in Deutschland erstmals 1920 mit der großen Steuer- und Finanzreform des Finanzministers und Vizekanzlers Matthias Erzberger eingeführt. Von anfangs 10 Prozent stieg der Satz bis auf 65 Prozent im Jahr 1946 nach Ende des Zweiten Weltkrieges. Seit den 1970er-Jahren galt ein Satz von 25 Prozent. Er wurde bei der Unternehmensteuerreform 2008 auf die heutigen 15 Prozent gesenkt.

In der DDR galt ein Spitzensteuersatz für die Körperschaftsteuer von 95 Prozent. Dieser führte neben Zwangsverstaatlichungen zur weitgehenden Vernichtung bzw. Vergesellschaftung der Kapitalgesellschaften zu den sogenannten volkseigenen Betrieben (VEB) oder Kombinaten.

Die Körperschaftsteuer in Österreich und der Schweiz

Seit 2005 zahlen österreichische Unternehmen eine Körperschaftsteuer von 25 Prozent. Begünstigte von Ausschüttungen werden mit 27,5 Prozent belastet. Sind die Begünstigten selbst Körperschaften, beträgt ihre Kapitalertragssteuer 25 Prozent.

In der Schweiz erhebt der Bund eine Bundeskörperschaftsteuer von 8,5 Prozent. Hinzu kommen Körperschaftsteuern seitens der Kantone und Gemeinden mit höchst unterschiedlichen Prozentsätzen. Die Spanne der Gesamtforderungen reicht von etwa 16 bis knapp 30 Prozent (Durchschnitt: etwa 20 Prozent). Allerdings kann die Steuerlast als Aufwand abgesetzt werden und so den zu versteuernden Gewinn mindern.




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